Norm: ZPO §477 ÜbsZPO §477 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 477 ZPO A. Allgemeines zur Nichtigkeit 1. Begriff; Abgrenzung zur Nicht-Entscheidung 2. Nichtigkeit im Außerstreitverfahren 3. Nichtigkeit in sonstigen Zivilgerichtsverfahren, ASG B. Nichtigkeiten des Streitverfahrens 1. Taxative - demonstrative Aufzählung 2. Entscheidungen zu Einzelfragen: a) Streitanhängigkeit, Rechtskraft (§§ 233, 240 Z 3, 411 ZPO) b) rechtskraftä... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IVAZPO §226 IVZPO §477 B2b
Rechtssatz: Liegen jedoch mehrere Exekutionstitel vor, die nach Ansicht des Rekursgerichtes inhaltlich identisch sind, steht einer neuerlichen Exekutionsbewilligung nicht die Rechtskraft der Exekutionsbewilligung entgegen, die auf Grund eines auf einen anderen Exekutionstitel gestützten Exekutionsantrags ergangen ist, es könnte allenfalls das Rechtsschutzbedürfnis der betreibenden Partei an einer... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 EZPO §477 B2a
Rechtssatz: Der Missachtung der Bindungswirkung einer materiell rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ist ebenfalls das Gewicht eines von Amts wegen wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrundes beizumessen. Entscheidungstexte 1 Ob 612/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 612/95 Verstärkter Senat; Veröff: SZ 68/195 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411ZPO §477
Rechtssatz: Die materielle Rechtskraft ist auch, soweit sie als Bindungswirkung auftritt, von Amts wegen wahrzunehmen, so dass die durch diesen Nichtigkeitsgrund betroffenen Entscheidungen aufzuheben, die neuerliche Sachentscheidung aber unter Bindung an die rechtskräftig entschiedene Vorfrage zu treffen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 612/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 CZPO §528 Abs2 K
Rechtssatz: Steht gegen eine Entscheidung ein Rechtsmittel nicht offen, so kann auch eine allfällige Nichtigkeit nicht mehr wahrgenommen werden (so schon JBl 1984, 679). Entscheidungstexte 3 Ob 103/95 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 103/95 7 Ob 143/03k Entscheidungstext OGH 05.08.2003 7 Ob 143/... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2oZPO §477 A2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 477 Abs 2 Z 5 ZPO gilt auch im Außerstreitverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 571/95 Entscheidungstext OGH 29.08.1995 1 Ob 571/95 Veröff: SZ 68/146 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079869 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: ZPO §477MRK Art6 Abs1
Rechtssatz: Das sich aus Art 6 MRK ergebende Recht auf Zugang zu den Gerichten gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug oder - wo ein solcher besteht - auf Gerichtsbarkeit in allen Instanzen; es gewährt daher auch keinen Zugang zu einem Höchstgericht. Es bedarf daher nicht jede behauptete Nichtigkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen einer Prüfung durch ein Höchstgericht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...