Norm: ZPO §471 DZPO §474 Z2
Rechtssatz: Nimmt das Berufungsgericht die Unschlüssigkeit der Berufung gemäß § 474 Abs 2 ZPO in Verbindung mit § 471 Z 3 ZPO an, hat dies zu ihrer Verwerfung mit Beschluß zuführen; die Revision gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes, der irrtümlich die Form des Urteiles gegeben wurde, ist daher als Rekurs zu behandeln. Entscheidungstexte 5 Ob 583/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 DZPO §474 Z2
Rechtssatz: Nimmt das Berufungsgericht die Unschlüssigkeit der Berufung gemäß § 474 Abs 2 ZPO in Verbindung mit § 471 Z 3 ZPO an, hat dies zu ihrer Verwerfung mit Beschluß zuführen; die Revision gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes, der irrtümlich die Form des Urteiles gegeben wurde, ist daher als Rekurs zu behandeln. Entscheidungstexte 5 Ob 583/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §461ZPO §468ZPO §474ZPO §514 B
Rechtssatz: Keine Beschwer des Berufungsgegners, wenn eine Berufung durch Formalentscheidung und nicht durch Sachentscheidung erledigt wurde (ausdrückliche Ablehnung der gegenteiligen Entscheidung 4 Ob 340/61 JBl 1962,334). Entscheidungstexte 3 Ob 110/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 3 Ob 110/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §465 Abs1ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 AZPO §474ZPO §495
Rechtssatz: Wurde eine Berufung, deren Berufungsantrag nicht den Voraussetzungen des § 467 Z 3 ZPO entspricht, und ein Schriftsatz mit der entsprechenden Ergänzung des Berufungsantrages am selben Tage zur Post gegeben und langten beide Schriftsätze gleichzeitig beim Prozeßgericht ein, so können sie als Einheit angesehen werden; der zweite Schriftsatz ist also nicht als unzulässiger Na... mehr lesen...
Mit Urteil des Erstgerichtes vom 19. September 1954 wurde das Klagebegehren auf Unzulässigerklärung einer Exekution abgewiesen und gleichzeitig das Armenrecht des Klägers für erloschen erklärt. Das Urteil wurde vom Kläger zunächst nur mit Kostenrekurs angefochten, wobei sich der Kläger unter Hinweis auf § 68 Abs. 3 ZPO. die spätere Erhebung einer Berufung ausdrücklich vorbehielt. Diese Berufung wurde dann auch nach Behebung des Beschlusses, womit das Armenrecht des Klägers für erlosch... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Z2ZPO §477 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die meritorische Erledigung einer Berufung, die entgegen der Bestimmung des § 474 Z 2 ZPO die Berufungsgründe nicht einzeln ausgeführt zur Darstellung bringt, trotz ausdrücklicher Rüge durch das Berufungsgericht bildet keinen Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 1 Ob 474/53 Entscheidungstext OGH 03.06.1953 1 Ob 474/53 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Z2ZPO §477 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die meritorische Erledigung einer Berufung, die entgegen der Bestimmung des § 474 Z 2 ZPO die Berufungsgründe nicht einzeln ausgeführt zur Darstellung bringt, trotz ausdrücklicher Rüge durch das Berufungsgericht bildet keinen Nichtigkeitsgrund. Entscheidungstexte 1 Ob 474/53 Entscheidungstext OGH 03.06.1953 1 Ob 474/53 ... mehr lesen...