Begründung: Der Kläger und die Erstbeklagte sind jeweils Mit- und Wohnungseigentümer eines Objekts in Osttirol. Die Erstbeklagte und ihr Ehemann, der Zweitbeklagte, stellten ihre Motorräder auf einer Fläche ab, die einen allgemeinen Teil der Liegenschaft darstellt. Die Erstbeklagte stellte außerdem im unmittelbaren Bereich vor ihrer Wohnungstür auf dem Stiegenpodest verschiedene Dekorationsgegenstände auf. An der Stiegenhauswand neben ihrer Eingangstüre befestigte sie diverse Kind... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte die Klage beiden Beklagten zu und trug ihnen, ohne eine erste Tagsatzung anzuberaumen, die Beantwortung der Klage binnen drei Wochen mit schriftlichem Beschluß auf. Innerhalb dieser Frist langten zwei Klagebeantwortungen ein, in welchen sich die Rechtsanwälte jeweils auf die erteilte Vollmacht gemäß § 30 Abs 2 ZPO beriefen. Eine dieser Klagebeantwortungen wurde von Rechtsanwalt Dr. Hubert S*** verfaßt. Dieser Schriftsatz führt in seinem
Kopf: Dr.... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §471 Z4 DZPO §473 Abs1ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Gegen den in nichtöffentlicher Sitzung zu fassenden Beschluß, womit das Versäumungsurteil gemäß § 474 Abs 3 ZPO aufgehoben wird, weil Säumnis nicht vorlag, und die Rechtssache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Erstgericht zurückverwiesen wird, ist mangels eines Rechtskraftvorbehaltes ein Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 AZPO §471 Z5 EZPO §473 Abs1RATG §23 Abs9
Rechtssatz: Der Senat hat bei Vorliegen einer der in § 471 ZPO genannten
Gründe: auch dann in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden, wenn die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 94/74 Entscheidungstext OGH 20.06.1974 6 Ob 94/74 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 Z4 AZPO §473 Abs1ZPO §519 Z1 B
Rechtssatz: Kein Rekurs gegen die Verwerfung der Berufung nach § 471 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 506/65 Entscheidungstext OGH 29.01.1965 4 Ob 506/65 6 Ob 303/68 Entscheidungstext OGH 20.11.1968 6 Ob 303/68 6 Ob 323/68 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die Klägerin verlangt vom Beklagten, ihrem geschiedenen Gatten, die Zurückstellung von angeblich in ihrem Eigentum stehenden folgenden Gegenständen, die ihr der Beklagte noch vor der Scheidung widerrechtlich weggenommen habe: 2 Ballen Hausleinen, 8 Stück Schafwolldecken, 2 Tischdecken, 1 Leinendecke, 3 m und 2 1/2 m Futterstoff, 4 mal 3 m und 1 mal 2 m Wollstoff, 1/2 m Egalisierungstuch, grün, zahlreiche verschiedene Werkzeuge (Hacken, Messer, Zangen, Sägen, Hobel, usw.). Das Erstge... mehr lesen...