Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner an das Bezirksgericht Tulln als Schiffahrtsgericht gerichteten Klage aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem Schiffahrtsunfall auf der Donau bei Greifenstein die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 230.000,-- s.A. Mit Beschluß vom 15. März 1989 (ON 2) wies das Bezirksgericht Tulln diese Klage im wesentlichen mit der
Begründung: zurück, Schiffahrtsgericht für die Donau sei ausschließlich das Bezirksge... mehr lesen...
Norm: 4.DVBinnSchiffVerfG Art2ZPO §446
Rechtssatz: Die im Art 2 der 4.DVO getroffene Regelung über den Rechtszug gegen Entscheidungen der Schiffahrtsgerichte kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein solches Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich aussprach, daß es als Schiffahrtsgericht tätig wurde (keine analoge Anwendung des § 446 ZPO). Entscheidungstexte 2 Nd 21/89 En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt industriell gefertigte Kachelöfen in Form eines Baukastensystems. Da sie eine Ausweitung des Absatzes auf ganz Österreich plante, wandte sie sich im Sommer 1983 an die Firma Robert C*** Gesellschaft mbH, Unternehmensmakler, Unternehmensberatung und Beteiligungsgesellschaft, Wien, um Vermittlung eines kompetenten Vertriebspartners. Diese Firma schlug den Kläger, der ein Einzelunternehmen gründen wollte, vor. Es kam zu mehreren Bespre... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erließ zur Sicherung des von der Klägerin geltend gemachten, auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruches als Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz eine einstweilige Verfügung, ohne dabei auszusprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz, das dem von der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurs Folge gab und den Sicherungsauftrag abwies, entschie... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs2JN §8 Abs2JN §51ZPO §259 Abs3ZPO §417 Abs1 Z1ZPO §429 Abs2ZPO §446ZPO §479a
Rechtssatz: Entscheidet in erster Instanz nicht der Richter eines besonderen Gerichtes in Handelssachen (HG Wien; BGHS Wien), so kann er aussprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelsrechtssachen tätig geworden ist, nicht aber, daß er in Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit entschieden hätte. Dies gilt auch dann, wenn der E... mehr lesen...
Norm: JN §3 Abs1ZPO §446
Rechtssatz: Für Beschlüsse sieht § 446 ZPO einen Beisatz "in Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen" nicht vor. Eine Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien zur Entscheidung über Rekurse gegen Entscheidungen von Allgemeinen Bezirksgerichten im Gerichtssprengel Wien kommt mangels eines solchen Beisatzes daher nicht in Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 748/79 ... mehr lesen...
Der Kläger betreibt in W eine Papiergroßhandlung, der Beklagte in M eine Druckerei; beide sind Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches und stehen seit März 1973 in Geschäftsverbindung. Am 4. Feber 1974 bestellte der Beklagte beim Kläger schriftlich 1500 Bogen Astralux-265 Gramm-70/100 Breitbahn-Papier und fügte bei, daß er dieses schon sehr dringend benötige und daher um eine rasche Lieferung ersuche. Bis dahin waren zwischen den Streitteilen schon sechs Geschäfte über Astralux-Pap... mehr lesen...
Norm: JN §7ZPO §259ZPO §446ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §479aZPO §503 Z1 B3
Rechtssatz: Enthält das Urteil eines Bezirksgerichtes nicht den Beisatz, es entscheide in Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen, und hatte auch keine der Parteien den Antrag gestellt, dies im Urteil anzuführen, hat das Berufungsgericht durch einen mit drei Berufsrichtern besetzten Senat zu entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, fuhr am 27. Juli 1972 in einem gemieteten, von seiner Ehegattin gelenkten Elektroboot auf dem Traunsee im Bereich von G. Der Zweitbeklagte lenkte ein Motorboot der Erstbeklagten (Republik Österreich); er befand sich als Gendarmeriebeamter auf einer dienstlichen Überwachungsfahrt und war hiebei im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig. Das vom Zweitbeklagten gelenkte Boot rammte das Boot, in dem der Kläger mitfuhr; dieser w... mehr lesen...
Norm: BinnschiffG §1BinnschiffG §7SchFG §1SchFG §7JN §3JN §51 Abs2 Z11JN §51 Abs34.V (vom 26.06.1941 DRGBl I S 351) zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Binnenschifffahrtssachen Art14.V (vom 26.06.1951 DRGBl I S 351) zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Binnenschifffahrtssachen Art2ZPO §446ZPO §502 Abs1 AZPO §514 Abs1 A
Rechtssatz: Zur Frage des Rechtszuges im Verfahren in Binnenschifffahrtssachen. Die Sonderbestim... mehr lesen...