Begründung: Der Kläger, über dessen Vermögen zu 3 S 297/95m des Handelsgerichtes Wien auch ein Konkursverfahren eröffnet worden war, hatte in beiden zwischenzeitlich zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Sozialrechtssachen 15 Cgs 67/94s und 15 Cgs 40/95x (beide des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) auf seinen jeweils eigenhändig eingebrachten Klagen seine Adresse mit "*****, Postfach *****", im gleichzeitig überreichten Vermögensbekenntnis zur (zunächst rec... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Frusina E*****, vertreten durch Dr. Johannes Mayrhofer, Rechtsanwalt in Wien, wider den Antragsgegner David E*****, vertreten durch Dr. Herbert Pichler, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung nach ... mehr lesen...
Begründung: Die beim Exekutionsgericht Wien zu 14 E 10.679/90 anhängig gewesene Exekutionssache wurde gem BGBl 1990/260 mit Beschluß vom 31. 1. 1991 an das Bezirksgericht Döbling abgetreten, wo der Akt zu 11 E 32.547/91 weitergeführt wird. Am 28. 6. 1991 verfügte das Bezirksgericht Döbling die Zustellung der jetzt in dritter Instanz bekämpften Rekursentscheidung. Die Verfügung wurde am 2. 7. 1991 abgefertigt und die Zustellung an die bisher ausgewiesenen Vertreter des Verpflichtet... mehr lesen...
Norm: ASGG §39 Abs1 Z2B-VG Art89 Abs2B-VG Art140ZPO §434
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 434 ZPO und § 39 Abs 1 Z 2 ASGG. Entscheidungstexte 9 ObA 286/89 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 9 ObA 286/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0041506 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Rekurs des Beklagten: Das Berufungsgericht wies den im Berufungsverfahren gestellten Antrag des Beklagten, den (das Anbringen zu Protokoll regelnden) § 434 ZPO (sowie die Verweisungsnorm des § 2 Abs 1 ASGG) beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, zurück, weil den Parteien ein solches Antragsrecht nicht zukomme; die zweite Instanz begründete aber eingehend, warum sie gegen die Anwendung diese... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren schritt für die Verpflichtete seit dem 11. Dezember 1987 der Rechtsanwalt Dr.Hans L*** ein, der sich auf die ihm erteilte Bevollmächtigung berief (§ 30 Abs 2 ZPO). Durch diesen Bevollmächtigten gestellte Anträge der Verpflichteten auf Berichtigung der bücherlichen Eintragung zu TZ 2305/86 und auf Löschung dieses Simultanpfandrechtes wies das Erstgericht ab. Das Rekursgericht wies mit dem jetzt angefochtenen Beschluß den Rekurs der Verpflichtet... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §434
Rechtssatz: Auch im bezirksgerichtlichen Verfahren wird das Erlöschen der Vollmacht erst mit der Anzeige wirksam; sie muss aber nicht in Form eines Schriftsatzes erfolgen; es genügt, wenn die fernmündliche Anzeige vom Richter zur Kenntnis genommen und im Verhandlungsprotokoll festgehalten wurde (ähnlich schon EvBl 1964/228; RZ 1968,54). Entscheidungstexte 3 Ob 115/82... mehr lesen...
Am 9. September 1975 starb Johanna D, am 3. Juni 1976 deren Ehemann Rupert D sen. Keiner von beiden hinterließ ein Testament. Sie hatten drei Kinder, und zwar die Klägerin, eine weitere Tochter namens Marianne St. und einen Sohn Rupert D jun. Wesentlicher Bestandteil der beiden Verlassenschaften war die Liegenschaft EZ 379 KG M mit dem Haus H-Weg 3. Am 15. November 1976 gab die beklagte Rechtsanwältin als bevollmächtigte Vertreterin der Klägerin in den Verlassenschaftsabhandlungen nac... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4Geo §54Geo §63 Abs5ZPO §74ZPO §75 Z3ZPO §79ZPO §434
Rechtssatz: § 4 Abs 3 AußStrG, wonach schriftliche Gesuche hinsichtlich der allgemeinen Erfordernisse der Form nach den Vorschriften der Prozeßordnung eingerichtet sein müssen, legt die analoge Anwendung der Bestimmungen der ZPO über Schriftsätze auch für protokollarisches Anbringen der Parteien im Außerstreitverfahren nach (§ 79 ZPO). Solches Anbringen wird daher erst mit Unte... mehr lesen...