Norm: ZPO §417ZPO §428 Abs2ZPO §429 Abs2ZPO §514 Abs2GebAG §39 Abs1Geo §114 Abs2
Rechtssatz: Ein Gebührenbeschluss ohne Bestimmung der Gebühr leidet an einer (auch von Amts wegen aufzugreifenden) Nichtigkeit. Entscheidungstexte 6 R 21/20k Entscheidungstext OLG Graz 01.10.2020 6 R 21/20k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bieten Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen nach dem Führerscheingesetz an. Mit 1. September 2009 trat eine Novelle dieses Gesetzes in Kraft, nach der alkoholisierte Fahrzeuglenker unter gewissen Umständen ein „Verkehrscoaching“ zu absolvieren haben. Zur Organisation und Durchführung dieser Maßnahme sind nach § 24 Abs 5 FSG iVm § 36 Abs 2 Z 1 FSG und § 15 Abs 2 FSG-DV die in § 23 Abs 1 Z 1 - 4 SanG genannten „Blaulicht-Organisationen“ ber... mehr lesen...
Begründung: zu I. Die klagende GesmbH wurde nach den Bestimmungen des UmwG unter gleichzeitiger Errichtung einer Personengesellschaft umgewandelt. Auch in diesem Fall einer Gesamtrechtsnachfolge kann die Parteienbezeichnung berichtigt werden (vgl 2 Ob 156/01g, RIS-Justiz RS0039592, RS0039762). § 235 Abs 5 ZPO ist im Sicherungsverfahren analog anzuwenden (vgl RIS-Justiz RS0112924). zu II. Beide Streitteile stellen Arzneimittel her, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, und vertr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Die Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland. In einem Wiener Bezirksblatt warb sie 2006 für „Arzneimittel aus Deutschland aus der Apotheke. 15 % Rabatt auf rezeptfreie Arzneimittel." Dazu gab sie ihre Telefon- und Faxnummer sowie ihre E-... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien vertreiben Produkte zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung. Beim Erzeugnis der Beklagten handelt es sich um eine als „*****" bezeichnete Zigarettenattrappe, die mit einem pharmakologisch wirkungslosen Granulat aus Menthol, Baldrian und verschiedenen Aromastoffen gefüllt ist. Eine arzneimittelrechtliche Zulassung liegt dafür nicht vor. Sowohl auf der Zigarettenattrappe als auch auf deren Verpackung befindet sich der Hinweis „Granulat entwickelt von der... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte handeln mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die Erstbeklagte betreibt eine Einzelhandelskette. Im Frühjahr 2006 bewarb und verkaufte die Erstbeklagte ein von der Zweitbeklagten geliefertes Pflanzenschutzmittel. Auf der Verpackung waren zwar verschiedene Warnhinweise angebracht; es fehlte aber der ausdrückliche Hinweis, dass zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einzuhalten sei. Weiter... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 1. 7. 2004 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, "es im eigenen Namen und/oder durch Dritte ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, Informationen über die B***** Privatstiftung (Klägerin), zu deren Geheimhaltung sich die Beklagte nach außen verpflichtet hat, an Dritte, so insbesondere an das Nachrichtenmagazin "Profil" und/oder andere Medien und/oder Personen weiterzugeben, sohin insbesondere künftig hin d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rechtfertigungsgrund für eine herabsetzende Tatsachenbehauptung kann darin liegen, dass sie in Ausübung eines Rechtes aufgestellt wird. Dies gilt insbesondere für Straf- und Disziplinaranzeigen sowie grundsätzlich für eine Prozessführung. Das Prozessvorbringen durch einen Rechtsanwalt ist überdies nach § 9 Abs 1 RAO gerechtfertigt (SZ 67/10 mwN). Die Judikatur nimmt bei Bejahung des Rechtfertigungsgrundes darauf Rücksic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Wien 1, Hofburg, Kongresszentrum, vertreten durch Hauser Newole &... mehr lesen...
Begründung: In der über verschiedene Medien einer breiten Öffentlichkeit bekanntgewordenen sogenannten "Spitzelaffäre" wurde der Beklagte am 21. 10. 2000 im Rahmen von strafgerichtlichen Vorerhebungen von der Wirtschaftspolizei vernommen. Es ging um die illegale Beschaffung von Daten aus dem Computersystem der Sicherheitsbehörden. Der Beklagte bezeichnete den Kläger, der zum Zeitpunkt der behaupteten Datenbeschaffung Bundesgeschäftsführer einer im Nationalrat vertretenen politis... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIZPO §417 Abs1 Z3ZPO §429 Abs2UWG §14 A1
Rechtssatz: Es besteht kein zwingender Anlass, Rechtfertigungsgründe und daraus resultierende Ausnahmen vom gerichtlichen Verbot in den
Spruch: aufzunehmen, gelten diese doch auf Grund des Gesetzes unabhängig davon, ob sie im
Spruch: des Unterlassungsgebotes ausdrücklich erwähnt werden oder nicht. Liegt der rechtfertigende Tatbestand vor, kann auf Grund des hier ergangenen gerichtlic... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Rechtsanwalt wurde von Familienangehörigen des am 1. 5. 1999 anlässlich seiner Abschiebung nach N***** während des Fluges verstorbenen Marcus O***** (im Folgenden nur Schubhäftling) mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die drei mit der Abschiebung befassten klagenden Polizeibeamten beauftragt. Der Beklagte bezeichnete die Kläger in einer Pressekonferenz am 29. 6. 1999 als "Verbrecherpolizisten". Die Kläger begehrten, den Beklagten sch... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs2JN §8 Abs2JN §51ZPO §259 Abs3ZPO §417 Abs1 Z1ZPO §429 Abs2ZPO §446ZPO §479a
Rechtssatz: Entscheidet in erster Instanz nicht der Richter eines besonderen Gerichtes in Handelssachen (HG Wien; BGHS Wien), so kann er aussprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelsrechtssachen tätig geworden ist, nicht aber, daß er in Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit entschieden hätte. Dies gilt auch dann, wenn der E... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erließ zur Sicherung des von der Klägerin geltend gemachten, auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruches als Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz eine einstweilige Verfügung, ohne dabei auszusprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz, das dem von der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurs Folge gab und den Sicherungsauftrag abwies, entschie... mehr lesen...
Norm: Geo §149 Abs1 litbZPO §429 Abs2
Rechtssatz: Ein auf der Rückseite einer Beschlußausfertigung maschinschriftlich angebrachter Kostenvorschußerlagsauftrag, für dessen Herkunft und Richtigkeit weder eine Stampiglie noch eine Unterschrift verantwortlich zeichnet, ist keine wirksame, eine Frist in Gang setzende Beschlußausfertigung. Entscheidungstexte 3 Ob 35/71 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §429 Abs2
Rechtssatz: Fehlende Bezeichnung des Gerichtes, Nichtaufscheinen der Namen der Senatsmitglieder keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 284/64 Entscheidungstext OGH 04.11.1964 7 Ob 284/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0041465 Dokumentnummer JJR_19641104... mehr lesen...