Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage vom römisch eins. 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage vom 13. Juli 2007 bringt der Kläger im Wesentlichen vor, dass der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. August 2006 über ihn wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von € 30,- verhängt und ihm einen Ver... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenRechtsanwaltstarifG §23 Abs3VfGG §41ZPO §42 Abs1
Leitsatz: Stattgabe eines auf Zinsen und Verfahrenskosten eingeschränktenKlagsbegehrens auf Rückzahlung einer zu Unrecht entrichtetenVerwaltungsstrafe nach aufhebendem Bescheid des UnabhängigenVerwaltungssenates; teilweiser Kostenzuspruch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG am 23. April 2001 erhobenen Klage bringt der Kläger im Wesentlichen vor, dass der Unabhängige Verwaltungssenat Wien mit dem Berufungsbescheid vom 18. Juni 1997 über ihn wegen einer Verwaltungsübertretung nach der Bauordnung für Wien eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,- verhängt und ihm einen Verfahrenskostenbeitrag in Höhe von S 500,- auferlegt habe; er habe Geldstrafe und Kostenbeitrag in Raten - in der Zeit v... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ZinsenB-VG Art137 / VerzugVfGG §41ZPO §42 Abs1
Leitsatz: Stattgabe eines auf Zinsen eingeschränkten Klagebegehrens für einen
zu Unrecht bezahlten und verspätet rückerstatteten Strafbetrag nach
Aufhebung des Straferkenntnisses durch den Verwaltungsgerichtshof;
Kostenzuspruch
Rechtssatz: Die beklagte... mehr lesen...