Begründung: 1.a) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Dezember 1996, Zlen. B2665/94, B 1230,1231/95 und B2592/95, unter anderem ausgesprochen, daß die Beschwerdeführer Dipl.Ing. I G und M G durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt wurden; die bekämpften Bescheide wurden daher aufgehoben. Das Land Vorarlberg wurde u.a. verpflichtet, "den beschwerdeführenden Parteien zu B 1230,1231/95 D... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGHGO §42VfGG §88ZPO §419 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags auf Berichtigung der Kostenentscheidung im E v 10.12.96, B2665/94 ua, als unzulässig. Eine Berichtigung ist nur zulässig, wenn das, was ausgesprochen wurde, offensichtlich nicht dem Willen des Gerichtes zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat. Der h... mehr lesen...