Die Klägerin begehrte vom Beklagten in der bereits am 21. Mai 1971 überreichten Klage nach mehreren Klagsausdehnungen zuletzt den Betrag von 84 600.46 S samt Nebengebühren. Sie habe diese Beträge an die Vermieter der vom Beklagten gemieteten Büroräume bezahlen müssen, weil sie diesen gegenüber die Haftung für die Mietzinsverpflichtungen des Beklagten übernommen und der Beklagte die Mietzinse in der eingeklagten Höhe nicht bezahlt habe. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzu... mehr lesen...
Norm: ZPO §412 Abs2
Rechtssatz: Die Normierung der Neudurchführung der Verhandlung bei Richterwechsel soll die Unmittelbarkeit des Verfahrens gewährleisten und dient keineswegs dazu, in dieser Instanz bereits zurückgewiesene Einwendungen (zB der Unzuständigkeit) neuerlich möglich zu machen. Entscheidungstexte 6 Ob 643/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 6 Ob 643/77 Veröff: RZ 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §412 Abs2ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §496 Abs2
Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Beweiswiederholung bei Richterwechsel richtet sich bei einer Aufhebung des im ersten Rechtsgang erflossenen Urteiles gemäß § 496 Abs 1 Z 2 ZPO zufolge der Beschränkungsbestimmung des § 496 Abs 2 ZPO nach der Reichweite des zum Anlaß der Aufhebung genommenen Mangels (vgl hiezu SZ 8/126, SZ 28/96). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §138ZPO §235 Abs2 AZPO §261 Abs6ZPO §412 Abs2
Rechtssatz: Die Prozeßüberweisung führt nicht zu einer Neudurchführung der Verhandlung; der Beklagte braucht daher seinen bereits erklärten Widerspruch gegen die Klagsänderung nicht zu wiederholen. Entscheidungstexte 7 Ob 536/57 Entscheidungstext OGH 27.11.1957 7 Ob 536/57 Veröff: JBl 1958,312 ... mehr lesen...