Entscheidungsgründe: I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG, begehren die antragstellenden Parteien, "der Verfassungsgerichtshof möge die Wortfolge 'sowie dem diesem beigetretenen Nebenintervenienten' in §41 Abs1, 1. Satz ZPO als verfassungswidrig aufheben". II. Rechtslage 1. §41 der Zivilprozessordnung (ZPO), RGBl. 113/1895, idF StGBl. 95/1919 lautet (die angefochtene Wortfolge ist hervorgehoben): "§. 41. (1) Die in dem Rechtsstreite vollständig unterliegende Partei hat ihr... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art7 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litdEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienZPO §41 Abs1VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch eine Bestimmung der ZPO betreffend den Ausschluss der Kostenersatzpflicht des einfachen Nebenintervenienten im Fall des Unterliegens der Hauptpartei mangels eigenständigen Einflusses auf den Ausgang des Verfahrens; Bindungswirkung zur Prozessbeteil... mehr lesen...
I. 1. Das Landesgericht Salzburg beantragt – gestützt auf Art89 Abs2 iVm Art140 Abs1 Z1 lita B-VG – aus Anlass eines Kostenrekurses zweier Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei die Aufhebung der Wortfolge "sowie dem diesem beigetretenen Nebenintervenienten" in §41 Abs1 erster Satz der Zivilprozessordnung – ZPO, RGBl. 113/1895, idF StGBl. 95/1919 als verfassungswidrig. Dieser Kostenrekurs richtet sich gegen einen Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg, mit dem der beklagten Part... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litaB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätZPO §41 Abs1VfGG §62 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung eines Gerichtsantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der ZPO betreffend den Prozesskostenersatz an einen Nebenintervenienten mangels Präjudizialität infolge Zurückziehung des Kostenrekurses
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags des LG Salzburg auf Aufhebung der W... mehr lesen...