Norm
ZPO §403Rechtssatz
Hat die erste Instanz den Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles mit Beschluß abgewiesen und die zweite Instanz diese Entscheidung mittels Urteil anstatt mittels Beschlusses bestätigt, so ist dagegen trotz der verfehlten Entscheidungsform ein weiteres Rechtsmittel unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0040894Dokumentnummer
JJR_19560530_OGH0002_0070OB00267_5600000_001