Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1ZPO §500 Abs2 IIHRATG §3ZPO §40
Rechtssatz: Der Ausspruch des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes nach § 500 Abs 2 ZPO ist nur für die Zulässigkeit der Revision von Bedeutung. Für die Kostenberechnung ist diese Bewertung durch das Rechtsmittelgericht aber ohne Belang. Entscheidungstexte 7 Ob 228/56 Entscheidungstext OGH 05.09.1956 7 Ob 228/56... mehr lesen...
Norm: ABGB §1434ABGB §1435JN §1 DVIa1ZPO §40
Rechtssatz: Zulässigkeit der Klage um Rückersatz von dem Gegner auf Grund einer inzwischen im Wiederaufnahmeverfahren aufgehobenen gerichtlichen Entscheidung geleiteten Kostenbeträgen. Entscheidungstexte 7 Ob 543/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 7 Ob 543/55 5 Ob 560/82 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §40ZPO §50
Rechtssatz: Keine Kosten für Revisionsbeantwortung, wenn nicht Revision sondern Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 18/48 Entscheidungstext OGH 25.09.1948 4 Ob 18/48 Veröff: Arb 4997 3 Ob 225/52 Entscheidungstext OGH 25.04.1952 3 Ob 225/52 Veröff: EvBl 1952/325 S 494 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erließ antragsgemäß das Verbot der Veräußerung und Belastung einer Liegenschaft durch einstweilige Verfügung. Es bewilligte und verfügte die "Einverleibung" des Verbotes. Die Gegnerin der gefährdeten Partei erhob gegen die Bewilligung zulässigerweise Widerspruch. Das Erstgericht hob in Stattgebung des Widerspruches die einstweilige Verfügung auf und sprach aus, daß "nach Rechtskraft dieses Aufhebungsbeschlusses das Grundbuchsgericht die Löschung des Veräußerungs- u... mehr lesen...
Die Klägerin hatte behauptet, dem Beklagten als dessen Dienstgeberin eine Wohnung als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt zu haben und begehrte nach Lösung dieses Dienstverhältnisses die Räumung der Dienstwohnung durch den Beklagten vor dem Bezirksgerichte Amstetten als Arbeitsgericht. Dieses Gericht hatte auch dem Klagebegehren stattgegeben. Im Berufungsverfahren wurde die Frage der sachlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes aufgerollt; das Berufungsgericht gelangte auf Grund d... mehr lesen...
Norm: ZPO §10ZPO §40
Rechtssatz: RG 6.5.1942, VIII 16/42 Steht der obsiegenden Partei als Gegner ein Kurator gegenüber, dessen Bestellung durch die Prozeßhandlung der obsiegenden Partei veranlaßt wurde und über dessen Kosten gemäß § 10 ZPO das Prozeßgericht gesondert zu entscheiden hat, so entfällt die Möglichkeit eines Kostenzuspruches an die obsiegende Partei und ist auszusprechen, daß sie die Kosten selbst zu tragen hat. ... mehr lesen...