RS OGH 1942/5/6 8RG16/42 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 06.05.1942
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Norm

ZPO §10
ZPO §40

Rechtssatz

RG 6.5.1942, VIII 16/42

Steht der obsiegenden Partei als Gegner ein Kurator gegenüber, dessen Bestellung durch die Prozeßhandlung der obsiegenden Partei veranlaßt wurde und über dessen Kosten gemäß § 10 ZPO das Prozeßgericht gesondert zu entscheiden hat, so entfällt die Möglichkeit eines Kostenzuspruches an die obsiegende Partei und ist auszusprechen, daß sie die Kosten selbst zu tragen hat.

Entscheidungstexte

  • 8 RG 16/42
    Entscheidungstext RG 06.05.1942 8 RG 16/42

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105168

Dokumentnummer

JJR_19420506_RG00002_0080RG00016_4200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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