Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich - unstrittig - Folgendes: Die Beschwerdeführerin war Bestandgeberin einer Betriebsliegenschaft. Mit der Bestandnehmerin hat sie im Bestandvertrag für alle Streitigkeiten aus dem Bestandverhältnis die Zuständigkeit eines Schiedsgerichtes vereinbart. Für das Schiedsverfahren sollten - mit hier nicht wesentlichen Einschränkungen - die Vorschriften der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) gelten. Unter Berufung... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs6;ZPO §391;ZPO §393 Abs1;ZPO §393 Abs3;
Rechtssatz: § 15 Abs. 6 GGG unterscheidet nicht zwischen der Anfechtung von das gesamte Verfahren beendenden Schiedssprüchen einerseits und der Anfechtung von Zwischenschiedssprüchen über den Grund des Anspruches bzw. von Teilschiedssprüchen andererseits, worau... mehr lesen...