Entscheidungen zu § 360 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/12/4 9ObA237/02x

Begründung: Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei die Zahlung von S 50.000 sA mit dem wesentlichen Vorbringen, dass sie gegenüber einer Arbeitnehmerin der beklagten Partei, Ingeborg B***** auf Grund rechtskräftiger Titel eine Forderung in zumindest dieser Höhe habe. Zur Hereinbringung dieser vollstreckbaren Forderung sei der klagenden Partei die Gehaltsexekution durch Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Partei Ingeborg B***** als Anspruchsberechtigter geg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.12.2002

TE OGH 2001/9/19 3Ob111/01x

Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten Zahlung von S 98.000,--; hiebei handle es sich um den Schaden, der dadurch entstanden sei, dass der Beklagte der von ihm bei Reparatur eines PC des Klägers ausdrücklich übernommenen Verpflichtung zur Sicherung der gespeicherten Daten nicht nachgekommen sei. Der Beklagte wendete ein, bei Übernahme des PC zur Reparatur seien die gespeicherten Daten bereits gelöscht gewesen. Im Übrigen sei auch der Benützer zur Sicherung der Daten verp... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.09.2001

TE OGH 1990/1/18 8Ob1559/89

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef V***, Tischler, vertreten durch Dr. Herwig Grosch und Dr. Günter Harasser, Rechtsanwälte in Kitzbühel, wider die beklagte Partei Bernhard V*** D***, Angestellter, vertreten durch Dr. H... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.01.1990

RS OGH 1953/9/23 1Ob678/53, 2Ob297/64, 4Ob565/73, 2Ob185/76 (2Ob186/76), 2Ob14/80, 2Ob504/82, 8Ob155

Norm: ZPO §193ZPO §360 Abs2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Bei Schluss der Verhandlung nach § 193 ZPO sind die Parteien gemäß § 360 Abs 2 ZPO vom Einlangen des schriftlichen Sachverständigengutachtens zu verständigen. Wenn das Gutachten zu Bedenken Anlass gibt, ist die Verhandlung gemäß § 194 ZPO wieder zu eröffnen. Wenn aber den Bedenken der Parteien gegen das Sachverständigengutachten keine entscheidende Bedeutung zukommt, kann bei Nichteinhaltung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1953

Entscheidungen 1-4 von 4