Begründung: Die V*** A*** AG Linz und die V*** A*** GesmbH München stellten beim Konkursgericht unter Berufung auf ihre Gläubigereigenschaft den Antrag, das Konkursgericht möge gemäß § 44 JN seine Unzuständigkeit für diese Konkurssache aussprechen und die Sache an das Handelsgericht Wien überweisen. Das Erstgericht gab diesen Anträgen nicht statt. Es verwies darauf, daß die Erstantragstellerin bereits einen gleichlautenden Überweisungsantrag gestellt habe, der mangels ihrer Stellu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten sind der Mutter Theresia S***, in deren Haushalt die Minderjährige lebt, übertragen. Über das Vermögen des Vaters wurde der Konkurs eröffnet. Am 23. Jänner 1986 beantragte der Vater die Enthebung von seiner mit monatlich S 1.300,-- bemessenen Unterhaltsverpflichtung. Das Erstgericht setzte die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters mit Beschluß vom 2. Juni 1986 (ON 83) vor... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 36 Abs 2 ZPO beginnt die vierzehntägige Frist allerdings nach Kündigung der Vollmacht, doch ergibt eine zweckgerechte, überspitzen Formalismus ablehnende und auf den Grundgedanken, die Partei vor Rechtsnachteilen zu schützen, bedachtnehmende Auslegung der Vorschrift, daß die Partei auch dann geschützt erscheint, wenn - wie hier - die Zurücknahme des Rechtsmittels gleichzeitig mit der Vollmachtskündigung er... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt, der die Vollmacht kündigt, ist nicht berechtigt, zugleich auch ein Rechtsmittel (hier: Berufung, Kostenrekurs) zurückzuziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 591/83 Entscheidungstext OGH 20.03.1984 4 Ob 591/83 8 ObA 68/12a Entscheidungstext OGH 24.10.2012 8 ObA 68/12a ... mehr lesen...
In der gegenständlichen Rechtssache legte die Klägerin nach Zustellung des erstgerichtlichen Urteils innerhalb der Berufungsfrist ein vorschriftsmäßiges Armenrechtszeugnis vor und beantragte die Bewilligung des Armenrechtes sowie die Beigabe eines Armenvertreters zur Einbringung einer Berufung gegen dieses Urteil. Infolge Bewilligung ihres Antrages (durch das Rekursgericht) wurde dem gemäß § 66 Abs 2 ZPO vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer zunächst bestellten Armenanwalt der Bestellu... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs2
Rechtssatz: § 36 Abs 2 ZPO gilt nicht für den enthobenen Armenvertreter, weil es sich um keine Kündigung der Vollmacht handelt. Entscheidungstexte 3 Ob 88/71 Entscheidungstext OGH 15.09.1971 3 Ob 88/71 Veröff: EvBl 1972/64 S 105 = SZ 44/133 1 Ob 582/87 Entscheidungstext OGH 13.05.1987 1 Ob 582/87... mehr lesen...
Das Erstgericht nahm die ihm mit Schriftsatz vom Klagevertreter mitgeteilte Kündigung seiner ihm vom Kläger erteilten Vollmacht mit seinem Beschluß vom 8. Mai 1961 nicht zur Kenntnis, weil die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses ohne gleichzeitige Mitteilung der Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes unwirksam sei. Das Rekursgericht änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Antrag der klagenden Partei, von der Vollmachtskündigung des Klagevertreters durch Zustellun... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung der der Höhe nach außer Streit gestellten Vertretungskosten im Verfahren Cg 100/59 des Landesgerichtes Feldkirch an der Kläger im Betrag von 4317 S 24 g s. A., wobei es davon ausging, daß der Beklagte dem Kläger unmittelbar Vollmacht und Auftrag zur Prozeßführung im vorerwähnten Verfahren erteilt habe. Es vertrat die Auffassung, daß der Kläger mangels Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes durch den Beklagten ungeachtet der Vollma... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs2RAO §11 Abs2
Rechtssatz: Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist ist der Rechtsanwalt im Innenverhältnis - ohne Rücksicht darauf, ob dem Gericht im Anwaltsprozess ein neuer Vertreter bekanntgegeben wurde oder nicht - gegenüber der eigenen Partei zu handeln weder berechtigt noch verpflichtet. Daher trifft ihn auch keine Haftung für Rechtsnachteile, die durch seine Untätigkeit verursacht wurden, gegenüber seiner Partei. ... mehr lesen...