Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Bezirksgericht S***** die Bewilligung der Forderungsexekution und bezeichnete darin ihren (nach dessen Behauptungen im Verfahren) Ehemann als Bevollmächtigten. Einem Verbesserungsauftrag des Erstgerichtes kam dieser angebliche Vertreter nur unzureichend nach, insbesondere legte er weder eine Vollmacht noch das Original des deutschen Exekutionstitels vor. Das Erstgericht wies daraufhin mit Beschluß vom 3.6.1998 (ON 3) den (er... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §220ZPO §348
Rechtssatz: Für den Rekurs eines Vertreters, der nicht Rechtsanwalt ist, gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem über ihn eine Ordnungsstrafe verhängt wurde, besteht keine Anwaltspflicht. Entscheidungstexte 3 Ob 184/98z Entscheidungstext OGH 15.07.1998 3 Ob 184/98z European Case Law Identifier... mehr lesen...