Begründung: Das Erstgericht setzte das Besuchsrecht des Vaters der Minderjährigen gegenüber aus und wies dessen Antrag, das Besuchsrecht gerichtlich zu regeln, ab; dem Vater wurde zudem die Aufnahme von Kontakten mit seinem Kind "derzeit" untersagt. Das Gericht stellte fest, die Minderjährige lehne seit April 1999 "jegliche Kontaktaufnahme zu ihrem Vater heftig ab" und begründe dies mit sexuellen Übergriffen ihres Vaters. Es sei zwar nicht feststellbar, auf Grund welcher Vorfälle ... mehr lesen...
Norm: ZPO §327ZPO §362
Rechtssatz: Ein Gutachten ist grundsätzlich nicht "höherrangig" zu bewerten als die Äußerung eines Kindes im Zuge einer Befundaufnahme, vielmehr ist das Gutachten, das auf einem ganz bestimmten Befund aufzubauen hat, nur eines von vielen Beweismitteln, das ebenso wie alle anderen Beweismittel der freien richterlichen Würdigung unterliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 4/0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger, 1. die Beklagte schuldig zu erkennen, a) ihm binnen 14 Tagen S 192.573,-- s.A. zu zahlen und b) ihn mit Wirkung zum 1.Februar 1983 als Angestellten bei der Lohnsteuerstelle des Finanzamtes Ried im Innkreis und bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse anzumelden; 2. es werde festgestellt, daß zwischen ihm und der Beklagten in mündlicher Form ein Dienstvertrag zustande gekommen se... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 AZPO §327
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aufnahme eines indirekten Gegenbeweises zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit eines vom Gegner geführten Zeugen setzt voraus, daß zumindest alle jene Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich ein Widerspruch zu den Aussagen des vernommenen Zeugen ergeben soll. Entscheidungstexte 14 ObA 66/87 Entscheidungstext OGH 17.06.1987 14 O... mehr lesen...
Norm: EheG §56 BEheG §59 Abs1ZPO §327 B
Rechtssatz: Eine unter Hinweis auf eine erfolgte Versöhnung erfolgte einverständliche Klagsrücknahme stellt an sich noch keine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht dar (siehe auch JBl 1948,140). Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0039662 zitiert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...