Begründung: Nach der am 1. 2. 1995 erfolgten Scheidung der Ehe der Eltern des mj Hannes kam es zum Streit darüber, welchem Elternteil die Obsorge für den Minderjährigen zukommen solle. Der Vater machte (schon damals) geltend, die Mutter sei erziehungsunfähig, weil sie an Bulimie leide, psychisch angeschlagen, depressiv und suizidgefährdet sei. Nach einem umfangreichen Verfahren, in dem ua auch die Gutachten dreier Sachverständiger eingeholt wurden, wurde die Obsorge für den Minderjä... mehr lesen...
Begründung: Gegen alle Beklagten wurden Versäumungsurteile erlassen, gegen den Drittbeklagten am 24.5.1995. Dieses Versäumungsurteil wurde am 30.5.1995 zugestellt. Das Titelgericht bestätigte am 30.6.1995 die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des gegen den Drittbeklagten gerichteten Versäumungsurteils. Die Klägerin führt zu 9 E 7420/95m des Bezirksgerichtes Floridsdorf Exekution. Am 16.2.1996 beantragten die Beklagten die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigungen hinsich... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EaZPO §282ZPO §471 BZPO §473 Abs2
Rechtssatz: Das Rekursgericht kann im Verfahren nach § 7 Abs 3 EO in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über das Vorverfahren vor dem Berufungsgericht ohne Verstoß gegen die vom verstärkten Senat in SZ 66/164 ausgesprochenen Grundsätze vom Erstgericht unterlassene, aber erforderliche Beweisaufnahmen durch einen beauftragten Richter nachholen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §282ZPO §365
Rechtssatz: Die Bestimmung der Sachverständigengebühren obliegt dem ersuchten Richter. Entscheidungstexte 3 Nd 38/58 Entscheidungstext OGH 25.04.1958 3 Nd 38/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0040370 Dokumentnummer JJR_19580425_OGH0002_0030ND00038_5800... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft des Beklagten zu der am 19. Juni 1943 geborenen Klägerin und auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 30 RM gerichtete Klage ab. Da die Mutter der Klägerin deutsche Staatsbürgerin sei, müsse gemäß § 12 der Vierten Durchführungsverordnung zum Ehegesetz deutsches Recht angewendet werden. Zwischen der Mutter des Kindes und dem Beklagten sei es allerdings Ende September oder wahrscheinlich erst im Oktobe... mehr lesen...