Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Dr. Valerie S*****, vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte und wid... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zu AZ 15 C 4/05m des Erstgerichts gegen den beklagten Schutzverband eine Impugnationsklage ein. Diese Rechtssache wurde zunächst mit der zwischen denselben Parteien anhängigen weiteren Impugnationsklage AZ 15 C 5/05h verbunden und danach mit einer vom Kläger zu AZ 13 C 2/05b erhobenen (dritten) Impugnationsklage, die gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben wurde. Führend blieb das erstgerichtliche Verfahren AZ 15 C 4/05m. Alle drei Im... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Soweit sich die Revision unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gegen die Zurückweisung von Vorbringen des Beklagten in erster Instanz richtet, zeigt sie keine erhebliche Rechtsfrage auf. Es hängt nämlich ganz von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Voraussetzungen des § 179 Abs 1 ZPO als gegeben angesehen werden können (1 Ob 263/01k; RIS-Justiz RS0036739[T1], RS0036877 [T1]). Eine auf... mehr lesen...
E N T S C H E I D U N G S G R Ü N D E : E N T S C H E römisch eins D U N G S G R Ü N D E : Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt der Kläger € 3.700,00 samt Zinsenanhang mit der Behauptung, dass der Beklagte eine ihm gehörende Warmblut-Stute ohne seine Genehmigung notgeschlachtet habe. Der Beklagte wandte im Wesentlichen ein, der Kläger habe ihm den Auftrag erteilt, das Tier notzuschlachten, nachdem er ihm mitgeteilt habe, dass sich sein Pferd verletzt habe. Nach Auskunft des Tierarzt... mehr lesen...
Norm: ZPO §275 Abs2
Rechtssatz: § 275 Abs 2 ZPO, der zwar durch die ZVN 2002 seinem Wortlaut nach nicht geändert wurde, ist im Sinne des strengeren § 179 ZPO auszulegen. Wenn eine Partei bei bereits bekanntem Beweisthema und durchgeführter vorbereitender Tagsatzung erst unmittelbar vor Schluss der Verhandlung einen weiteren Zeugen namhaft macht, kann ein solches Beweismittel iSd §275 Abs2 ZPO präkludiert werden. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats vom 27. Jänner 1998, 1 Ob 155/97v (SZ 71/5 = JBl 1998, 454 = ZVR 1998/94 = ecolex 1998, 551 [Wilhelm]). Am 2. Dezember 1983 wurde der damals 36jährige Ehegatte der Klägerin als Beifahrer von einem Gendarmeriebeamten in Ausübung dessen Dienstes getötet. Im Vorverfahren AZ 21 Cg 1008/90 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien machte die Klägerin neben hier nicht relevanten Ansprüchen entgangenen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §275 Abs2ZPO §502 Abs1 A
Rechtssatz: Ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 275 Abs 2 ZPO erfüllt sind, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, weshalb keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vorliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 315/00p Entscheidungstext OGH 23.11.2000 2 Ob 315/00p 6 Ob 215/13f E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kreditverträgen vom 30.11.1979 und 19.11.1980 räumte die Klägerin dem Sohn der Beklagten, Anton V***** jun., einen Haftungskredit ein. Zur Sicherstellung der Ansprüche aus den Kreditverträgen verpfändeten die Beklagten ihre Liegenschaft EZ ***** KG E*****, Gerichtsbezirk N*****, bis zum Höchstbetrag von insgesamt S 420.000,--. In der Folge nahm der Begünstigte die Haftung der Klägerin in Anspruch. Da der Hauptschuldner den Haftungskredit nicht fristgerec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die G***** Betriebsgesellschaft mbH (im folgenden Bauträgerin genannt) plante die Errichtung eines Gebäudekomplexes und eines Golfplatzes. Es sollten Eigentumswohnungen geschaffen werden. Die Käufer sollten mit dem Kauf einer schlüsselfertigen Eigentumswohnung auch das Recht zur Benützung des Golfplatzes erwerben. Die Baukosten sollten ua auch mit den Mitteln der Kaufinteressenten finanziert werden. Die Bauträgerin bewarb ihr Projekt mit einem Prospekt, in d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem am 22.12.1987 gestellten Antrag der Mutter auf Übertragung der Obsorge über den mj. Heinrich K*** vom Adoptivvater, dem Antragsgegner, auf sie mit Beschluß vom 28.3.1989 statt, der durch den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 27.7.1989 bestätigt wurde. Der mj. Heinrich befand sich bis zum 30.6.1988 in einem Internat, dessen Kosten vom (Adoptiv-)Vater beglichen wurden. Seither wohnt er bei seiner Mutter. Er begehrte am 8.9.1989, durch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1ZPO §275 Abs2
Rechtssatz: Eine Zurückweisung von relevanten Anträgen wegen Verschleppungsabsicht in analoger Anwendung des § 275 Abs 2 ZPO ist im Außerstreitverfahren unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 516/84 Entscheidungstext OGH 14.03.1984 1 Ob 516/84 ÖA 1985,77 3 Ob 596/90 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §179ZPO §275 Abs2ZPO §496 Abs2ZPO §502 Abs1 HIIZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Hat das Erstgericht eine verfahrensrechtliche Entscheidung gemäß § 179 ZPO nicht getroffen und von der beantragten Beweisaufnahme aus materiell-rechtlichen Gründen Abstand genommen, die 2. Instanz aber das neue Vorbringen gemäß § 179 ZPO für unstatthaft erklärt, so kann diese Entscheidung des Berufungsgerichtes in 3. Instanz überprüft werden. ... mehr lesen...