Norm: ZPO §261 Abs2ZPO §230a
Rechtssatz: Die Voraussetzung nach § 230a ZPO, dass der Kläger keine Gelegenheit hatte, einen Überweisungsantrag zu stellen, ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass § 261 Abs 6 ZPO jedem Rechtsanwalt bekannt sein muss (8 Ob 74/01t), nicht erfüllt, wenn das Gericht von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung über die Einrede nach § 261 Abs 2 ZPO idF BGBl I 2015/94 abgesehen hat, je... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Anders als im vorliegenden Fall lag in dem der Entscheidung 2 Ob 35/04t ein (ausdrücklicher) Beschluss auf Verhandlung über die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs vor. Nach diesbezüglichen Außerstreitstellungen wurde die Streitverhandlung für den Fall, dass die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges verworfen wird, auf unbestimmte Zeit erstreckt. Somit wich das Gericht zweiter Instanz angesichts des hier abweiche... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger machte in seiner Klage ein Unterlassungsbegehren, hilfsweise ein Feststellungsbegehren geltend. Die beklagte Partei erhob in ihrer Klagebeantwortung unter anderem die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, bestritt das Klagebegehren und beantragte Klagsabweisung. In der folgenden mündlichen Verhandlung vom 26. 4. 2003 wurden die Schriftsätze beider Parteien vorgetragen, mit der Klage vorgelegte Urkunden bezeichnet, Vergleichsgespräche geführt und die Frag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen den Ausführungen in der Zulassungsbeschwerde des Rechtsmittels erfolgte hier keine abgesonderte Verhandlung über die Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit und örtlichen Unzuständigkeit; das Erstgericht verhandelte vielmehr auch in der Sache selbst. Es entspricht der stRsp, dass in einem solchen Fall ein dennoch gesetzwidrig ausgefertigter Beschluss nicht nach § 261 Abs 1 ZPO abgesondert anfechtbar ist... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 30.10.1996 eingebrachten Klage begehren die Kläger je US-Dollar 1,000.000 von den (damals insgesamt sechs) beklagten Parteien. Die Kläger hätten eine Kapitalanlage beabsichtigt, die von ihnen zu veranlagenden Beträge seien jedoch "verschwunden", wobei alle Beklagten am Schadenseintritt mitgewirkt hätten; sie hätten teils wegen Nichterfüllung ihrer als Treuhänder übernommenen Verpflichtungen, teils wegen Nichterfüllung von den Klägern gegenüber vertraglic... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Liezen vom 15.2.1996, 4 S 16/97z-2, wurde schon vor Einleitung des vorliegenden Rechtsstreites über das Vermögen der hier klagenden Partei das Schuldenregulierungsverfahren (§§ 181 ff KO) eröffnet. Der Schuldnerin wurde die Eigenverwaltung nicht entzogen; ein Masseverwalter wurde nicht bestellt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Liezen vom 15.2.1996, 4 S 16/97z-2, wurde schon vor Einleitung des vorliegenden Rechtsstreites über das V... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 28.Juni 1989 eine Klage gegen eine als "Reisebüro S***, Geschäftsführer Frau Mag.Inge G***, Graz, Schörgelgasse 6", bezeichnete beklagte Partei ein, in der er S 88.702,10 brutto sA an Überstundenentgelt, Reisediäten und Sachaufwendungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis forderte. In der Ersten Tagsatzung vom 11.Juli 1989 beantragte der für die beklagte Partei einschreitende Rechtsvertreter die "Zurückweisung der Klage wegen Prozeßunfähigkeit, ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei erhob in ihrer gemäß § 243 Abs. 4 ZPO mit schriftlichem Beschluß aufgetragenen Klagebeantwortung ua die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Das Erstgericht beraumte mit ZP-Form 27 eine "mündliche Verhandlung" an, wobei der Ladung der Beisatz beigegeben wurde: "Gegenstand ist die Verhandlung über die örtliche Zuständigkeit". In dieser Tagsatzung wurde gemäß dem Verhandlungsprotokoll die Klage vorgetragen. Die beklagte Partei wendete ein wie in ihr... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Steiermark vom 10.Juli 1970, GZ 3-348 Ga 12/29-1970, wurde dem Antrag der beklagten Partei auf Neufestsetzung der Schutzgebiete für das Wasserwerk Andritz Folge gegeben und zum Schutze der Wasserversorgungsanlage gegen Verunreinigungen sowie gegen eine Beeinträchtigung ihrer Ergiebigkeit ein weiteres Schutzgebiet bestimmt, das die Bezeichnung "Schutzgebiet III" führt. Im Bereiche dieses Schutzgebietes III befand sich im Jahre 1970 ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 22. 9. 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem am 3. 9. 1979 in L*****, Gemeinde W*****, stattgefundenen Verkehrsunfall die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand, und zwar „bis zur Höhe der Deckungs- bzw- Haftpflichtsumme“, zur Zahlung von S 429.142,85 s.A. Die Beklagten wendeten in der ihnen aufgetragenen Klagebeantwortung im wesentlichen ein, daß den Lenker des am Unfall b... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs2
Rechtssatz: Wird über die Unzuständigkeitseinrede abgesondert verhandelt, ohne dass das Verfahren in der Hauptsache fortgeführt wird, ist der Beschluss abgesondert anfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 672/76 Entscheidungstext OGH 23.11.1976 5 Ob 672/76 7 Ob 680/80 Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 680/80 Beisatz... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs2
Rechtssatz: Selbst wenn der vom Erstgericht gefasste Beschluss auf Verwerfung der Unzuständigkeitseinrede oder der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges unter gleichzeitiger Fortführung des Verfahrens in der Hauptsache zu Unrecht ausgefertigt und den Parteien zugestellt wurde, steht diesen ein abgesondertes Rechtsmittel dagegen nicht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 176/56 ... mehr lesen...