Norm
ZPO §261 Abs2Rechtssatz
Wird über die Unzuständigkeitseinrede abgesondert verhandelt, ohne dass das Verfahren in der Hauptsache fortgeführt wird, ist der Beschluss abgesondert anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0040207Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2015