Entscheidungsgründe: Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die klagende Partei an Werklohn € 4.253,84 samt Anhang mit der Behauptung, sie habe für die beklagte Partei auftragsgemäß in den Jahren 2002 und 2003 deren Homepage betreut und das Content-Management-System betrieben. Diese verrechneten Leistungen habe die beklagte Partei trotz Mahnung nicht bezahlt. Die beklagte Partei bestritt das Klagebegehren und beantragte Klageabweisung. Mit dem angefochtenen Urteil gab das Erstgericht de... mehr lesen...
Norm: ZPO §180 Abs2ZPO §257 Abs2
Rechtssatz: Der einer Partei erteilte richterliche Auftrag nach § 180 Abs 2 ZPO, Vorbringen mittels eines innerhalb einer bestimmten Frist einzubringenden vorbereitenden Schriftsatzes zu erstatten, kann zur Zurückweisung des nicht fristgerecht erstatteten Vorbringens bei nicht gehöriger Entschuldigung führen. Dies gilt auch für Aufträge, die nach § 257 Abs 2 ZPO zur Vorbereitung der ersten mündlichen Verhandlung... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25.7.2003 erhobenen Klage begehrt der Kläger vom Beklagten die Zahlung eines Kaufpreises von €61.800,-- samt Anhang. Gegen das mangels rechtzeitig erstatteter Klagebeantwortung am 25.3.2003 erlassene Versäumungsurteil erhob der Beklagte fristgerecht Widerspruch mit der Behauptung, dass ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen sei. Das Erstgericht beraumte daraufhin mit Beschluss vom 22.10.2003 die (vorbereitende) Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung für ... mehr lesen...
Norm: ZPO §180 Abs2ZPO §257 Abs2ZPO §257 Abs4ZPO §141ZPO §514
Rechtssatz: Gegen die Ablehnung der Verlängerung der in einer Anordnung nach §§ 180 Abs 2, 257 Abs 2 ZPO auf Urkundenvorlage und Namhaftmachung von Zeugen gesetzten richterlichen Frist ist ein Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 4 R 27/04d Entscheidungstext OLG Graz 12.02.2004 4 R 27/04d ... mehr lesen...
Begründung: zu Punkt 1.): Mit der am 14. Mai 1986 erhobenen Klage begehrte Herbert R*** aus dem Titel des Schadenersatzes (Verkehrsunfall vom 30. Juni 1984) von der Beklagten als Haftpflichtversicherer seines Unfallsgegners - vorbehaltlich der Ausdehnung des Klagebegehrens - den Ersatz eines Drittels des ihm entstandenen Schadens und stellte - ausgehend vom Alleinverschulden des bei der Beklagten versicherten KFZ-Lenkers - ein entsprechendes Feststellungsbegehren. Mit dem am 30. J... mehr lesen...
Norm: ZPO §257 Abs2ZPO §258
Rechtssatz: Ist in einem Schriftsatz, mit dem etwa eine Ausdehnung des Klagebegehrens angestrebt wird, nicht bloß ein vorbereitender Schriftsatz zu erblicken, dann kann der allein für die Zurückweisung vorbereitender Schriftsätze geltende Rechtsmittelausschluß des § 257 Abs 2, 1.Halbsatz des 2.Satz in Verbindung mit § 258 Schlußsatz ZPO auf die Zurückweisung von - § 258 ZPO nicht zu unterstellenden - Schriftsätzen m... mehr lesen...
Norm: ZPO §257 Abs2ZPO §258
Rechtssatz: Auch die Zurückstellung eines vorbereitenden Schriftsatzes als dem erteilten Auftrag des Gerichtes nicht entsprechend ist nicht anfechtbar. Dies selbst dann nicht, wenn der Schriftsatz Anträge im Sinne des § 229 ZPO und einen Antrag auf Anordnung einer Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung enthält. Entscheidungstexte 8 Ob 230/63 Entscheidun... mehr lesen...