Norm
ZPO §180 Abs2Rechtssatz
Der einer Partei erteilte richterliche Auftrag nach § 180 Abs 2 ZPO, Vorbringen mittels eines innerhalb einer bestimmten Frist einzubringenden vorbereitenden Schriftsatzes zu erstatten, kann zur Zurückweisung des nicht fristgerecht erstatteten Vorbringens bei nicht gehöriger Entschuldigung führen. Dies gilt auch für Aufträge, die nach § 257 Abs 2 ZPO zur Vorbereitung der ersten mündlichen Verhandlung erteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00638:2004:RGZ0000006Dokumentnummer
JJR_20040331_LG00638_00700R00026_04A0000_001