Entscheidungen zu § 245 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2007/11/26 15Bkd2/07

Norm: ABGB §1333 Abs3ZPO §41ZPO §245DSt 1990 §1 DJN §54RATG §23
Rechtssatz: Hat der Disziplinarbeschuldigte vorprozessuale Kosten entgegen der Judikatur, wonach auch nach der Einführung des § 1333 Abs 3 ABGB die Bestimmung des § 23 RATG weiter gelte und vorprozessuale Kosten durch Rechtsanwälte nur im Kostenverzeichnis geltend gemacht werden könnten, nicht in seiner Kostennote geltend gemacht, sondern in den Hauptsachenbetrag der Mahnklage aufg... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.2007

TE OGH 2005/10/19 7Ra142/05m

Begründung: Mit der am 2.12.2004 beim Erstgericht elektronisch eingebrachten Drittschuldner-Mahnklage begehrt der Kläger vom Beklagten EUR 493,53 s. A. mit dem Vorbringen, der Verpflichtete ***** habe Anspruch gegen den Beklagten aus einem Arbeitsverhältnis, diese Ansprüche seien vom Kläger gepfändet worden, der Beklagte habe keine Drittschuldneräußerung übermittelt. Die klagende Partei verzeichnete Kosten nach TP 2 sowie zusätzlich EUR 12,-- für eine Firmenbuch-Internetabfrage. Es ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.10.2005

RS OGH 2005/10/19 7Ra142/05m

Norm: RATG §23 Abs1ZPO §245
Rechtssatz: 1.) Der Aufwand des Klagevertreters für eine Internet-Firmenbuchabfrage betreffend die genaue Bezeichnung der beklagten Partei bei einer Drittschuldner-Mahnklage ist vom Einheitssatz gemäß §23 Abs. 1 RATG erfasst. Selbst wenn man von einer Nichterfassung durch den Einheitssatz ausgehen würde, wäre die Abfrage in der Entlohnung für die Verfassung der Klage selbst enthalten. 2.) Die (versuchte) Erschleich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.2005

TE OGH 2005/10/12 13R230/05d

Begründung: In ihrer Mahnklage begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei EUR 111,65 samt 12 % Zinsen daraus seit 18.02.2005. Als Nebenforderung wurden „vereinbarte Inkassospesen" von EUR 104,14 begehrt. Das Erstgericht hat hinsichtlich der Hauptforderung samt dem daraus sich ergebenden Zinsenbegehren den Zahlungsbefehl antragsgemäß erlassen und auch die Kosten antragsgemäß bestimmt. Es sprach aus, dass sich die „Bewilligung" des Zahlungsbefehls hinsichtlich der Nebenford... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.2005

RS OGH 2005/10/12 13R230/05d

Norm: ZPO §244ZPO §245ABGB §1333
Rechtssatz: Vor Erlassung eines Zahlungsbefehles ist zu prüfen, ob das Begehren rechtlich schlüssig ist und vor allem auch, ob es nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Im Mahnverfahren kommt eine Abweisung eines Antrages auf Erlassung des Zahlungsbefehls nicht in Betracht, falls das Gericht - aus welchen Gründen auch immer - der Meinung ist, dass ein Zahlungsbefehl nicht bzw. nicht über das gesamte Klagebegehre... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.2005

Entscheidungen 1-5 von 5