Norm: ZPO §212 Abs5KO §104 Abs6KO §105
Rechtssatz: Bei einer Diskrepanz zwischen der Forderungsanmeldung des Konkursgläubigers und der in das Anmeldungsverzeichnis zur Prüfung eingetragenen Summe liegt im Versehen des Masseverwalters auch ein Gerichtsfehler. Der irrige Eintrag betreffend die Höhe der zu prüfenden Forderung ist nach den Vorschriften der §§207ff ZPO, insbesondere auch nach §212 Abs5 letzter Satz ZPO korrigierbar. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß klagte die beklagte Partei dieses Rechtsstreits eine Gesellschaft m. b. H. auf Zahlung von 2,707.179,51 S sA. Sie brachte vor, der Gesellschaft Waren zu angemessenen Preisen geliefert zu haben. Die dafür gelegten Rechnungen seien in Höhe des Klageanspruchs unbeglichen. Die Gesellschaft wendete ein, einzelne Forderungen seien bereits getilgt, der noch offene Saldo sei infolge einer Stundungsvereinbarung nicht fällig, weil er in Monatsraten von 100.... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886ZPO §212 Abs5ZPO §212 Abs6ZPO §212a
Rechtssatz: Entschließt sich ein prozeßfremder Dritter, sich an einem gerichtlichen Vergleich der Prozeßparteien als Vertragspartei zu beteiligen, erklärt er sich mit der Aufnahme eines Tonbandprotokolls einverstanden und bekräftigt er dieses Einverständnis mit seiner Unterschrift unter dem ohne den Vergleichswortlaut in Vollschrift aufgenommenen Teil eines Tonbandprotokolls, so unterw... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 18. Oktober 1988 berichtigte das Erstgericht das Protokoll über die Tagsatzung vom 12. Juli 1988 gemäß §§ 171 KO und 212 Abs. 5 ZPO. Gegen diesen Beschluß erhob die Konkursgläubigerin Andreas O*** Weinkellerei KG Rekurs, der vom Gericht zweiter Instanz gemäß § 214 Abs. 1 ZPO (§ 171 KO) als unzulässig zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des genannten Konkursgläubigers ist nicht berech... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5ZPO §214 Abs1
Rechtssatz: Für eine erst nach Erledigung der Hauptsache (hier durch Zurückweisung der Klage) angeordnete Protokollberichtigung ist ein abgesondertes Rechtsmittel zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 502/88 Entscheidungstext OGH 14.06.1988 2 Ob 502/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5ZPO §212a Abs2
Rechtssatz: Nach der gemäß § 212 a Abs 2 ZPO auch bei der Abfassung des Verhandlungsprotokolles mit Hilfe eines Schallträgers vorgeschriebenen sinngemäßen Anwendung der Vorschrift des § 212 Abs 5 letzter Satz ZPO können offenbare Unrichtigkeiten der Aufnahme oder der Übertragung auch nachträglich (also nach Ablauf der in dieser Gesetzesstelle normierten Widerspruchsfrist) jederzeit vom Gericht (von Amts wegen) ... mehr lesen...
Begründung: Nach Urteilsfällung verfügte das Erstgericht über Antrag der klagenden Partei eine Berichtigung des Verhandlungsprotokolles vom 18.6.1985 über die Vernehmung des Sachverständigen dahingehend, daß es auf AS 328 statt "für den Benützer der Tür kann dadurch keine Gefahrenerhöhung eintreten" richtig "für den Benützer der Tür kann dadurch eine Gefahrenerhöhung eintreten" zu lauten hat. Nach Auffassung des Erstgerichtes liege ein offenbarer Übertragungsfehler vor. Durch das ... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5
Rechtssatz: Widerspruch gegen die Übertragung des Protokolls ist in Rechtshilfesachen beim Rechtshilfegericht zu erheben. Entscheidungstexte 3 Ob 39/57 Entscheidungstext OGH 23.01.1957 3 Ob 39/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0037303 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5
Rechtssatz: Eine nachträgliche Protokollsberichtigung gibt es nur bei Kurzschriftprotokollen, nicht bei solchen, die in Maschinschrift aufgenommen wurden. Entscheidungstexte 2 Ob 612/55 Entscheidungstext OGH 19.10.1955 2 Ob 612/55 Veröff: EvBl 1956/10 S 16 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Infolge der Eingabe der Beklagten vom 2. Dezember 1953 hat das Erstgericht das in Kurzschrift aufgenommene Verhandlungsprotokoll vom 3. November 1953 und dessen Übertragung bezüglich eines Satzes in der Wiedergabe der Parteienvernehmung der Beklagten gemäß § 212 Abs. 5 ZPO. mit der Begründung: berichtigt, daß es sich um eine offenbare Unrichtigkeit der Aufnahme gehandelt habe. Dem vom Kläger dagegen erhobenen Rekurse hat das Rekursgericht Folge gegeben und den erstinstanzlichen Besch... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs5ZPO §214 Abs1
Rechtssatz: Gegen die vom Erstgericht verfügte Berichtigung eines Protokolles ist kein abgesonderter Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 125/54 Entscheidungstext OGH 03.03.1954 2 Ob 125/54 Veröff: SZ 27/57 2 Ob 507/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 2 Ob 507/59 ... mehr lesen...