Entscheidungsgründe: Die beklagte Gemeinde ist Eigentümerin des in der Gemeinde gelegenen, mehrere 100 Jahre alten Hauses mit der Adresse S*****straße 34. In dem Haus befinden sich mehrere Bestandobjekte. Im Erdgeschoß liegt das in der Folge von der Klägerin gemietete Geschäftslokal. Am 10. 4. 1979 schrieb die beklagte Partei das Bestandobjekt im Gesamtausmaß von 56 m² zur Vermietung unter der Bedingung aus, dass der Ausbau bzw die Umgestaltung der Räumlichkeiten - die bisher als Wo... mehr lesen...
Begründung: Die außerstreitige Mietrechtssache nach den §§ 37 Abs 1 Z 8, 12a Abs 3 MRG endete bei der Tagsatzung am 19. 4. 2004 mit dem Abschluss eines Vergleichs, in dem die Parteien einvernehmlich festhielten, „dass der Mietzins für die Objekte ***** Straße 48, Top Nr 2, 3, 4 und 4 B, 5 und 5 A und 6 so wie derzeit Gegenstand aufrechter Mietverhältnisse in einem Gesamtausmaß von 239 m² mit 01. 02. 2001 EUR 7,30/m² beträgt, dies zuzüglich jeweiliger USt und Betriebskosten. Diese... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen anlässlich der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 14. 12. 2006 einen Vergleich, der allerdings nur dann rechtswirksam werden sollte, „wenn er nicht mittels Schriftsatz bis zum 22. 12. 2006 (Einlangen bei Gericht, Fax genügt) widerrufen wird". Am 22. 12. 2006 übermittelte der rechtsfreundliche Vertreter der Beklagten einen an das Erstgericht adressierten Vergleichswiderruf per Telefax an die Nummer +43 1 51528 576, wo er um 11.25 Uhr ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin der Tageszeitungen „Kronen Zeitung" und „KURIER", die bundeslandweise in unterschiedlichen Mutationsausgaben erscheinen. Die Antragstellerin nimmt alle technischen und kommerziellen Belange der „Tiroler Krone" und des „KURIER Tirol" wahr. Die Antragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung „Tiroler Tageszeitung" und der seit 25. 9. 2004 täglich außer montags erscheinenden periodischen Druckschrift „Die NEUE Zeitung für Tirol" (im... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde vom Erstgericht am 5. 12. 1997 gemäß § 55a EheG für geschieden erklärt; der Scheidungsausspruch ist seit 31. 12. 1997 rechtskräftig. Die Ehe der Streitteile wurde vom Erstgericht am 5. 12. 1997 gemäß Paragraph 55 a, EheG für geschieden erklärt; der Scheidungsausspruch ist seit 31. 12. 1997 rechtskräftig. Der Anordnung des § 55a Abs 2 EheG entsprechend hatten die Parteien dem Erstgericht vor Ausspruch der Scheidung eine schriftliche,... mehr lesen...
Begründung: In der vor dem Landesgericht Innsbruck durchgeführten Berufungsverhandlung vom 26.3.1998 schlossen die Parteien den Vergleich, womit sich der Beklagte verpflichtete, der Klägerin S 8.000 zu zahlen und S 700 Barauslagen zu ersetzen. Dieser Vergleich sollte nach dem weiteren Vergleichstext rechtswirksam werden, sofern er nicht von einem der Streitteile bis spätestens 23.4.1998 "(Postaufgabedatum, adressiert an das Landesgericht Innsbruck)" widerrufen wird. Am 23.4.1998... mehr lesen...
Begründung: Die am 18.1.1975 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem am 15.6.1981 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 21.5.1981, 4 Cg 344/80, aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Durch die Eheschließung war der am 9.1.1975 geborene gemeinsame Sohn Michael legitimiert worden; die Frau brachte zwei Töchter aus erster Ehe in ihre zweite Ehe mit. Der Mann ist alleiniger Hauptmieter der Ehewohnung (Gemeindewohnung) in Leoben, F*****gasse *... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 23.12.1987 beim Erstgericht eingebrachten Ehescheidungsklage begehrte die Erstantragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Zweitantragsteller aus dessen Verschulden gemäß § 49 EheG. In der über diese Scheidungsklage abgehaltenen Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 15.1.1988 beantragten beide Ehegatten übereinstimmend die Scheidung ihrer Ehe nach § 55 a EheG. Sie brachten übereinstimmend vor, daß die eheliche Lebensgemeinschaft seit mehr als ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte vom Antragsgegner in Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse einen Betrag von S 592.500,--, die Herausgabe einer Versicherungspolizze und diverser Fahrnisse: Sie wohne derzeit bei ihrem Bruder und veranschlage für den Verzicht auf die Wohnrechte an der Ehewohnung einen Ausgleichsbetrag von S 200.000,--. Während der Ehe seien mit dem Verdienst der Antragstellerin erhebliche Aufwendungen in die Wohnung und in ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte mit der am 16. 12. 1980 bei Gericht eingelangten Klage von der beklagten Firma E auf Grund des mit ihr geschlossenen Geschäftsführervertrages Bezugsquoten für die Monate November 1980 bis März 1981, Remunerationen für das Jahr 1980 und eine Abgeltung für entzogene Kraftfahrzeugnutzung. Die Beklagte bestritt das Klagebegehren. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 10. 8. 1981 schlossen die Parteien einen bedingten Vergleich, in dem sich die Beklagte... mehr lesen...
Im vorliegenden Schadenersatzprozeß nach § 1327 ABGB. ist nur noch die Entscheidung darüber offen, ob der Klägerin ein Schaden dadurch entstanden sei, daß sie wegen des Todes ihres Gatten dessen Dienstwohnung (als Schulwart und Hausmeister in einem Schulungsheim der Landeslandwirtschaftskammer) räumen und sich eine Ersatzwohnung habe beschaffen müssen. Der Oberste Gerichtshof hob das diese Forderung abweisende Urteil der zweiten Instanz auf und wies die Rechtssache zur neuerlichen Ver... mehr lesen...