Norm: ZPO §18 Abs4ZPO §402
Rechtssatz: Der Kläger kann den Beschluß des Erstgerichtes über die Zulassung der Intervention gemäß §§ 18 Abs 4 und 515 ZPO zusammen mit der Anfechtung des Beschlusses über die Zurückweisung des Antrages auf Fällung des Versäumungsurteiles (§ 402 ZPO) bekämpfen. Entscheidungstexte 5 Ob 163/66 Entscheidungstext OGH 15.09.1966 5 Ob 163/66 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4ZPO §528 C4
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht die in der Berufung bekämpfte Zulassung der Nebenintervention in den Gründen seiner - der Berufung nicht Folge gebenden - Entscheidung gebilligt hat, ist eine Bekämpfung dieser Zulassung in der Revision unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 138/65 Entscheidungstext OGH 11.05.1965 8 Ob 138/65 Veröff: EvBl 1966/... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4ZPO §214 Abs1ZPO §515
Rechtssatz: Die Frist für den Rekurs gegen die Zulassung des Nebenintervenienten durch das Erstgericht beginnt auch für den sachlich in erster Instanz obsiegenden Rekurswerber (der gegen das Ersturteil daher keine Berufungsmöglichkeit hat) mit der Zustellung des erstgerichtlichen Urteiles zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 600/56 Entscheidungstex... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte, daß der Beklagte als Vater des am 1. November 1954 von Katharina Sch. außer der Ehe geborenen Klägers anzusehen und schuldig sei, ihm beginnend vom 7. Jänner 1955 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 150 S und die Kinderbeihilfe zu bezahlen. Zugleich faßte das Erstgericht den Beschluß, die Nebenintervention der Kindesmutter auf der Seite des Klägers zurückzuweisen. Der außerehelichen Mutter stehe kein rechtliches Interesse im Sinne des § 17 ZPO. im Verfahre... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4ZPO §515
Rechtssatz: Gegen die Zulassung der Nebenintervention durch die zweite Instanz ist ein abgesonderter Rekurs unzulässig (SZ 8/148). Entscheidungstexte 1 Ob 876/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 1 Ob 876/53 Veröff: JBl 1954,360 1 Ob 771/55 Entscheidungstext OGH 04.01.1956 1 Ob 771/55 Beisatz: A... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs4ZPO §515
Rechtssatz: Ein nach dem Gesetze bis zur nächstfolgenden anfechtbaren Entscheidung aufgeschobener Rekurs kann auch selbständig überreicht werden, wenn infolge Abschlusses der Hauptsache eine weitere anfechtbare Entscheidung nicht mehr erfließen kann (
Spruch: 215). Einer Partei, der durch den Beschluss auf Zulassung eines Nebenintervenienten keinerlei Verpflichtungen auferlegt oder sonstige Nachteile entstanden sind, ma... mehr lesen...