Norm
ZPO §18 Abs4Rechtssatz
Die Frist für den Rekurs gegen die Zulassung des Nebenintervenienten durch das Erstgericht beginnt auch für den sachlich in erster Instanz obsiegenden Rekurswerber (der gegen das Ersturteil daher keine Berufungsmöglichkeit hat) mit der Zustellung des erstgerichtlichen Urteiles zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0035552Dokumentnummer
JJR_19570206_OGH0002_0010OB00600_5600000_002