Begründung: Über das Vermögen des ursprünglichen Beklagten D*****.M***** N***** wurde mit Beschluss vom 28.6.2001 das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und Dr. M***** S***** zur Masseverwalterin bestellt. Mit ihrem am 6.11.2001 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz (ON 11) beantragte die Klägerin, "das Verfahren als Feststellungsbegehren gegen die nunmehr beklagte Partei (Masseverwalterin) fortzusetzen". Hingegen wurden die beklagten Parteien im Rubrum des Schriftsatzes wie... mehr lesen...
Norm: ZPO §166KO §7KO §110KO §113
Rechtssatz: Die Fassung eines ausdrücklichen Wiederaufnahme(Fristsetzungs-)beschlusses ist jedenfalls dann erforderlich, wenn das Prozessgericht nicht nur zu erheben hat, ob die Klageforderung im Konkurs angemeldet, sondern auch, von wem (neben dem Masseverwalter) sie bestellt wurde. Die Unterlassung eines solchen Beschlusses ist mit Nichtigkeitssanktion bedroht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...