Begründung: Die Klägerin begehrte vom beklagten Rechtsanwalt die Zahlung von 60.000 EUR sA, weil er diesen Vergleichsbetrag nicht ihr, sondern ihrem Lebensgefährten ausgezahlt habe und stellte einen Antrag auf Zwischenfeststellung, der am 16. Oktober 2005 geschlossene „Vorvertrag" sei ungültig, weil listig der Klägerin verschwiegen worden sei, dass aus dem Vergleich des Räumungsprozesses der Vergleichsbetrag ihr zustehe. Das Erstgericht wies den Zwischenantrag aus näher genannten Er... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war aufgrund von Vergleichen zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für minderjährige Tanja von EUR 484 und für minderjährige Nadja von EUR 556,67 verpflichtet. Am 26. 7. 2005 stellte er den Antrag aufgrund seiner prekären finanziellen Situation den Unterhalt ab 1. 6. 2005 je Kind auf EUR 93 herabzusetzen. Das Amt für Jugend und Familie sprach sich gegen diesen Antrag aus. Der Vater der Minderjährigen war vom 1. 9. 2004 bis 31. 5. 2005 als g... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 30. 6. 2001, 2 C 79/99b-37, geschieden. Die Scheidung ist rechtskräftig. Mit Antrag vom 12. 7. 2002 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Aufteilungsmasse setze sich wie folgt zusammen: Bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft habe der Antragsgegner über ein Geldvermögen in Höhe von zumindest € 150.000 verfügt, das er... mehr lesen...
Begründung: Am 4. 12. 2001 beantragte der Vater, die zuletzt mit S 3.600,- monatlich festgesetzten Unterhaltsbeiträge für die Zeit vom 1. 1. 2001 bis zum 30. 4. 2001 auf monatlich S 3.100,-, für die Zeit vom 1. 5. 2001 bis zum 31. 10. 2001 auf monatlich S 1.700,- und ab 1. 11. 2001 auf monatlich S 3.100,- herabzusetzen. Das Amt für Jugend und Familie sprach sich gegen diesen Antrag aus. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 22. 3. 2002, 15 S 40/02b-9, wurde über das Ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der auf Seiten der beklagten Partei beigetretenen Nebenintervenientin ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes - nicht zulässig: Unstrittig ist, dass auf den vorliegenden Transportauftrag das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) anzuwenden ist. Nach Art 17 Abs 4 lit c CMR ist der Beförderer vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit seiner am 9. 9. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage, die Beklagte, die spätere Gemeinschuldnerin, zur Zahlung von S 163.199,98 brutto und S 5.456,73 netto zu verpflichten. Er sei bei der Beklagten vom 1. 1. 1994 bis 17. 5. 1999 als Vorarbeiter beschäftigt gewesen und habe monatlich S 18.000 brutto verdient. Das Dienstverhältnis habe durch berechtigten vorzeitigen Austritt des Klägers wegen beharrlicher Nichtbezahlung der offenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte mit seiner am 9. 9. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage, die Beklagte, die spätere Gemeinschuldnerin, zur Zahlung von S 163.199,98 brutto und S 5.456,73 netto zu verpflichten. Er sei bei der Beklagten vom 1. 1. 1994 bis 17. 5. 1999 als Vorarbeiter beschäftigt gewesen und habe monatlich S 18.000 brutto verdient. Das Dienstverhältnis habe durch berechtigten vorzeitigen Austritt des Klägers wegen beharrlicher Nichtbezahlung der offenen ... mehr lesen...
Begründung: Das Vermögen der am 7. 10. 1998 verstorbenen Erblasserin besteht im Wesentlichen aus einem Sparbuch mit einer Einlage von 1,137.037,20 S und einem geschlossenen Hof. Ein Testament liegt nicht vor. Gesetzliche Erben sind die Schwester der Verstorbenen sowie ein Neffe und eine Nichte, Kinder des vorverstorbenen Bruders der Erblasserin. Die Schwester hat eine bedingte Erbserklärung abgegeben, die Nichte eine unbedingte. Der Neffe hat sich die Abgabe einer Erbserklärung ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt nach Ausdehnung ihres Klagebegehrens 1,920.000 S. Über ihr Vermögen wurde am 21. 11. 1997 der Konkurs eröffnet. Das Erstgericht erlangte davon erst nach der Ausschreibung der Tagsatzung für den 23. 1. 1998 durch einen Schriftsatz des Masseverwalters Kenntnis, der eine Änderung der Firmenbezeichnung der Klägerin und die Tatsache der Konkurseröffnung bekanntgab und einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens stellte (ON 17). Das Erstgericht führte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §165 Abs2ZPO §192
Rechtssatz: In Fällen der Verfahrensunterbrechung gemäß §§ 187 ff ZPO kann im Hinblick auf die Rechtsmittelbeschränkung des § 192 Abs 2 ZPO ein nicht ausdrücklich die Aufnahme des unterbrochenen Verfahrens anordnender Beschluß als Aufnahmebeschluß im Sinne des § 165 Abs 2 ZPO gewertet werden, wenn der Entscheidungswille des Gerichtes, das unterbrochene Verfahren aufzunehmen, deutlich erkennbar ist. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der von den Klägern erhobenen Feststellungsklage teilweise statt und wies das Mehrbegehren ab. Gegen die erstgerichtliche Entscheidung erhoben alle Streitteile Berufung und erstatteten wechselseitig Berufungsbeantwortungen. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht sämtliche Rechtsmittelschriften zurück, weil der Vertreter der klagenden Parteien Dr.W***** nach Schluß der mündlichen Verhandlung verstorben und das Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Die "W***" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH war Wohnungseigentumsorganisator der Wohnanlage "Rositten-Maxglan" in Salzburg (EZ 2842 KG Maxglan). Mit dem zwischen ihr als Verkäuferin und 30 Personen, darunter die beiden Kläger, abgeschlossenen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, Beilage 6, kauften die Kläger je 104/7122-Miteigentumsanteile an der Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an einer Wohnung in einem von mehreren Wohnblöcken. Mit der ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25.Juli 1983 erhobenen Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB die Räumung der von ihm gemieteten Wohnung. Der Beklagte bestritt die Richtigkeit des von der Klägerin im Zuge des Verfahrens betragsmäßig genannten Rückstandes an Mietzins und Betriebskosten (39.925,49 S) mangels hinlänglicher Aufschlüsselung. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27.4.1984 brachte die Klägerin vor, daß es sich bei dem Rückstand um ... mehr lesen...
Norm: ZPO §164ZPO §165 Abs2ZPO §167
Rechtssatz: Nach der gemäß § 167 ZPO auch auf außerhalb der ZPO geregelten Unterbrechungsfälle anzuwendenden Bestimmung des § 164 ZPO endet die Unterbrechung des Verfahrens durch die auf Grund eines Parteiantrages - in den Fällen der Unterbrechung wegen Präjudizialität auch vom Amts wegen - anzuordnende Aufnahme des Verfahrens; der Antrag hat das Erlöschen des Unterbrechungsgrundes glaubhaft zu machen. Die En... mehr lesen...
Begründung: In der am 23.12.1981 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger von der Johann C Gesellschaft mbH den Zuspruch eines Betrages von S 8.707,- netto s.A. Die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung vom 23.2.1982 wurde zu Handen des Geschäftsführers Johann C, Wien 16., Payergasse 14 am 19.2.1982 durch postamtliche Hinterlegung zugestellt. Am 26.2.1982 erging ein dem Klagebegehren stattgebendes Versäumungsurteil, welches dem Geschäftsführer unter der gleichen Ans... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §113ZPO §164ZPO §165 Abs2
Rechtssatz: Der Fortsetzungsbeschluss, durch den die durch die Konkurseröffnung eingetretene Unterbrechungswirkung beseitigt wird, muss nicht als solcher bezeichnet werden (hier: Beschluss auf Zustellung eines Versäumungsurteil an den Masseverwalter). Entscheidungstexte 7 Ob 711/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 7 Ob 711/77 Veröff: JBl 1978/4... mehr lesen...
Die Klägerin erwirkte am 8. 2. 1971 gegen Johann H, über dessen Vermögen am 2. 9. 1970 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war, ein Versäumungsurteil. Am 9. 2. 1971 wurde über sein Vermögen das Konkursverfahren (Anschlußkonkurs) eröffnet. Das Versäumnisurteil wurde dem Masseverwalter am 23. 2. 1971 zugestellt. Er gab am 28. 2. 1971 eine Berufung zur Post, in der er nur Nichtigkeit des Verfahrens geltend machte, dies mit der Begründung: , im Fall des Anschlußkonkurses erstrecke sich ... mehr lesen...