Norm: ZPO §41 F2ZPO §112
Rechtssatz: Kosten für Sendungen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs von ERV?Teilnehmern direkt an andere - so für die Zustellung nach § 112 ZPO an andere Rechtsvertreter - sind mangels gesetzlicher Grundlage nicht zu honorieren (so schon 5 Ob 170/11b und 3 Ob 43/11m). Entscheidungstexte 1 Ob 33/18m Entscheidungstext OGH 19.06.2018 1 Ob 33/18m ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 F1ZPO §112
Rechtssatz: Auch dann, wenn der Klagevertreter gegen § 112 ZPO verstoßen hat und die Beklagte und die Nebenintervenientin dadurch vom Inhalt seiner Rekursbeantwortungen keine Kenntnis erhalten haben, sind diese als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Schriftsätze zu honorieren, wenn der Oberste Gerichtshof bei seiner Entscheidung den Inhalt der Rekursbeantwortungen berücksichtigen konnte. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §112
Rechtssatz: Die Sanierung fehlerhafter Zustellvorgänge erfolgt durch das Gericht. Entscheidungstexte 2 Ob 197/10z Entscheidungstext OGH 29.03.2011 2 Ob 197/10z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126668 Im RIS seit 12.05.2011 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Norm: ZPO §112RAO §9
Rechtssatz: § 9 RAO verpflichtet den Anwalt dazu, Vertretungen „dem Gesetz gemäß" zu führen, wozu im Rahmen der Standes- und Berufspflicht auch gehört, die entsprechenden Bestimmungen zu kennen und nach der zwingenden Bestimmung des §112 ZPO einem Berufskollegen oder einer Berufskollegin Schriftsätze, deren Beantwortung nicht vorgesehen ist und daher keine Notfrist auslösen können zu übermitteln. Entsch... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24.2.2006 beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten für Aushubarbeiten im Jahre 2005 unter Berücksichtigung nicht vorgebrachter Teilzahlungen restlich einen Werklohn in Höhe von EUR 28.505,68 s.A.. Der Beklagte bestritt, beantragte kostenpflichtige Klagsabweisung und wendete (zusammengefasst) ein, er errichte als Bauherr auf dem ihm gehörenden Grundstück, Adresse H*****, eine viergeschossige Wohnanlage. Im Zuge dieses... mehr lesen...
Norm: ZPO §18ZPO §112
Rechtssatz: Amtswegige Prüfung der Zulässigkeit der Nebenintervention auch nach Zustellung des Beitrittsschriftsatzes gem. §112 ZPO. Entscheidungstexte 1 R 149/06f Entscheidungstext OLG Innsbruck 31.07.2006 1 R 149/06f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:2006:RI0000159 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der an das Rekursgericht gerichtete Antrag, dieses möge seinen Ausspruch, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, dahin abändern, daß der ordentliche Revisionsrekurs für zulässig erklärt werde, ist verfehlt. In vollstreckbaren Angelegenheiten nach § 502 Abs 5 ZPO einschließlich (unter anderem) einstweiliger Verfügungen nach § 382b EO kann, wenn das Rekursgericht ausgesprochen hat, daß der ordentliche Revisio... mehr lesen...
Norm: ZPO §112
Rechtssatz: Es besteht kein rechtliches Hindernis für die direkte Zustellung der Gleichschrift eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO zwischen Rechtsanwälten gemäß § 112 ZPO. Es handelt sich beim Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO - anders als etwa bei Klagen und Rechtsmitteln - um keinen Schriftsatz, der dem Empfänger eigenhändig zuzustellen ist oder durch dessen ... mehr lesen...