Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 23. September 1999, Zl. 16 C 105/97, erkannte das Bezirksgericht Salzburg, die Beklagte sei schuldig, ihr auf Grund von Fruchtgenuss- und Wohnrechten zur Verfügung stehende, näher bezeichnete Räumlichkeiten von ihren Fahrnissen zu räumen und an den Kläger (den Beschwerdeführer) geräumt zu übergeben; dies alles Zug um Zug gegen die vom Kläger zu leistende Zahlung jenes Geldbetrages, der dem Gegenwert der Fruchtgenuss- und Wohnrechte der Bek... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs3a;JN §56 Abs2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung bereits vor der Einfügung des § 15 Abs. 3a GGG durch die Zivilverfahrens-Novelle 2004, BGBl. I Nr. 128/2004, die Auffassung vertreten, dass auf Klagen betreffend die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte als Kläger mit der beim Landesgericht St. Pölten eingebrachten Klage gemäß § 110 KO das Urteil, es werde gegenüber der beklagten Partei festgestellt, dass der klagenden Partei im Konkurs der näher bezeichneten GmbH eine (weitere) Konkursforderung im Betrag von EUR 2,405.374,44 zustehe. Der Beschwerdeführer bewertete den Streitwert nach JN, GGG, RATG mit EUR 36.000,--. Mit Beschluss vom 15. Oktober 2002 berichtigte das Landesgericht St. Pölten ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm23/01 Konkursordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs3a idF 2004/I/128;JN §56 Abs2 idF 1997/I/140;KO §110;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 11. November 2004, 2004/16/0125, 0126), bleibt, wenn das Bestehen einer ziffernmäßig bestimmten Forderung festgestellt werden soll, für die Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit der Klage vom 19. November 1999 folgendes, auszugsweise wiedergegebenes, Urteil: "1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei (dem Beschwerdeführer) einen Betrag von ATS 393.793,-- zuzüglich 20 % USt zu bezahlen. 2. Die beklagte Partei ist schuldig über die zwischen 15.04.1997 und dem Tag der Klagszustellung erfolgten Umsätze mit Ledacolor und Berolprodukten Rechnung zu legen. 3. Die beklagte Partei ist ferner schuldig, ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs3a idF 2004/I/128;JN §56 Abs2;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 16. Dezember 2004, 2004/16/0117) bleibt, wenn das Bestehen einer ziffernmäßig bestimmten Forderung festgestellt werden soll, für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage des Streitgegensta... mehr lesen...