Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der B GmbH mit Sitz in K, A-Straße 17-23, welcher als Inverkehrbringer der gegenständlichen Öllampen im Sinne des § 4 Abs 5 Produktsicherheitsgesetz 1994 fungiert und somit als das nach außen vertretungsbefugte Organ zu verantworten, dass in der weiteren Betriebsstätte in W, K-straße 7 am 24.11.2000 gegen das Produktsicherheitsgesetz 1994 (PSG), BGB... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Rechtsbegriff ?gewerberechtliche Vorschriften? umfasst nicht nur die in der Gewerbeordnung enthaltenen Bestimmungen und die darauf gegründeten Verordnungen und Bescheide, sondern kommt diesem Begriff der Inhalt zu, der dem Begriff ?Gewerbe? nach dem Stand und der Systematik der einfach rechtlichen Gesetzgebung am 1.10.1925 inne wohnte (siehe dazu Grabler/ Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO, Randziffer 5 zu § 39). Unter die Angelegenheiten des ?Gewerbes? im Sinne der Kom... mehr lesen...