Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Constantin S***** der Vergehen nach § 27 Abs 1 (erg: sechster Fall) und Abs 2 (richtig:) Z 2 erster Fall SMG und der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Constantin S***** der Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, (erg: sechster Fall) und Absatz 2, (richtig:) Ziffer 2, erster Fall SMG und der Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, erster und zweiter Fall SMG schuldig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Innocent I***** (richtig:) der Vergehen nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster, zweiter und sechster Fall) SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Innocent I***** (richtig:) der Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, (zu ergänzen: erster, zweiter und sechster Fall) SMG schuldig erkannt. Danach hat er zu „datumsmäßig jeweils nicht mehr feststellbaren Zeitpunkten zwischen Sommer 2005 und Ende Jänner 2006 den bestehenden Vor... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §35 Abs2 ASMG §37 AStPO §281 Abs1 Z10aStPO §345 Abs1 Z12a
Rechtssatz: Ein allfälliges Vorgehen nach § 35 Abs 2 SMG ist - im Unterschied zu einer obligatorischen Zurücklegung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft oder Verfahrenseinstellung durch das Gericht (§ 37 SMG) gemäß § 35 Abs 1 SMG - auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle fakultativ und damit in das pflichtgemäße Ermessen der Staatsanwaltsc... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 2 U 84/04t des Bezirksgerichtes Mauerkirchen (nachmals AZ 4 U 66/05f des Bezirksgerichtes Braunau am Inn; § 1 Z 8 der insoweit mit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich, BGBl II 2002/422) wurden dem am 17. Jänner 1987 geborenen jugendlichen Beschuldigten Peter P***** mit Antrag auf Bestrafung vom 2. September 2004 in Beziehung auf Tatvorfälle vom 17. Juli 2004 die Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit Antrag auf Bestrafung vom 30. Dezember 2003 (ON 6) warf der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Waidhofen an der Thaya dem am 24. November 1985 geborenen Marcel K***** das Vergehen nach „§ 27 Abs 1 SMG" vor, weil dieser von November bis Dezember 2002 und von April bis August 2003 in Raabs an der Thaya unbefugt geringe Mengen Suchtmittel, nämlich Cannabiskraut, besessen und konsumiert haben soll. Mit Antrag auf Bestrafung vom 30. Dezember 2003 (ON 6) warf der Bezirksanwalt... mehr lesen...
Norm: StPO §90aStPO §90bStPO §90c Abs5StPO §90d Abs1StPO §90d Abs5StPO §90f Abs1StPO §90f Abs4StPO §90g Abs1StPO §35 Abs1 ASMG §35 Abs2 ASMG §37 A
Rechtssatz: Beschlüsse nach §§ 90c Abs 5, 90d Abs 1 und 5, 90f Abs 1 und 4, 90g Abs 1 (iVm § 90b) StPO sind ebenso wie die Abweisung des Antrags auf Einstellung des Strafverfahrens nach dem Hauptstück IXa der StPO derart zu begründen, dass ersichtlich wird, warum das Gericht die Voraussetzungen des §... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Bezirksgerichtes Schärding vom 7. Februar 2002, GZ U 364/01t-6, wurde der Strafgefangene Alexander S***** des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt, weil er am 12. Oktober 2001 im Spazierhof der Justizanstalt Suben den bestehenden Vorschriften zuwider 0,5 Gramm Haschisch erworben und besessen hat. Nach seinem als mildernd gewerteten Geständnis (§ 34 Abs 1 Z 17 StGB) hat er das Suchtmittel selbst konsumiert (S 49).... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Roman V***** der Vergehen nach § 27 (zu ergänzen: Abs l) erster und zweiter Fall SMG (I./l./) und der Körperverletzung nach § 83 Abs l StGB (I./2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Roman V***** der Vergehen nach Paragraph 27, (zu ergänzen: Abs l) erster und zweiter Fall SMG (römisch ein... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs2 ASMG §37 AStPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Die Nichtvornahme einer vorläufigen Verfahrenseinstellung durch das Gericht gemäß §§ 35 Abs 2, 37 SMG vermag keine Nichtigkeit im Sinn der Z 9 lit b des § 281 Abs1 StPO zu begründen. Entscheidungstexte 15 Os 110/02 Entscheidungstext OGH 28.11.2002 15 Os 110/02 14 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Christoph R***** "des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG" schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Christoph R***** "des Vergehens nach Paragraph 27, Absatz eins, SMG" schuldig erkannt. Darnach hat er den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift erworben und besessen, und zwar 1./ im Zeitraum von 1997 bis August 2001 im Raum Graz nicht näher bekannte Mengen an Cannabisprodukten sowie 2./ in einem nicht näher bekannten Z... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §35 Abs2 ASMG §37 AStPO §281 Abs1 Z10aStPO §345 Abs1 Z12a
Rechtssatz: Die vorläufige Zurücklegung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 35 Abs 1 SMG ist obligatorisch, während die Entscheidung gemäß § 35 Abs 2 SMG fakultativ und damit in das (gebundene) Ermessen der Staatsanwaltschaft gelegt ist. Die zwingende Regelung des § 35 Abs 1 SMG normiert daher jedenfalls einen Strafausschließungsgrund im weiteren Sinn... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 11 U 643/96 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien gegen Sabine L***** wegen § 16 Abs 1 SGG und einer anderen strafbaren Handlung wurde die Anzeige gegen die Genannte betreffend (ua) den Verdacht, sie habe am 31. Juli 1996 ein halbes Gramm Heroin erworben und besessen, am 19. Dezember 1996 gemäß § 17 SGG vorläufig zurückgelegt (S 3 verso). Im Strafverfahren AZ 11 U 643/96 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien gegen Sabine L***** wegen Paragraph 16, Abs... mehr lesen...
Norm: SMG §35 Abs1 ASMG §35 Abs2 ASMG §37 ASMG §38 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wurde eine Anzeige gemäß § 35 Abs 1 oder 2 SMG von der Staatsanwaltschaft für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig zurückgelegt oder ein Strafverfahren nach Einbringung eines Strafantrages vom Gericht gemäß § 37 SMG vorläufig eingestellt und wird innerhalb der Probezeit gegen den Angezeigten wegen einer weiteren strafbaren Handlung nach dem Suchtmittelgesetz oder wegen e... mehr lesen...