Gründe: Mit Beschluss vom 2. März 2000, AZ 24 Bs 38/00, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Franz G***** gegen die von der Vorsitzenden des Schöffengerichtes - nach Feststellung einer Grundrechtsverletzung durch den Obersten Gerichtshof amtswegig (§ 7 Abs 2 GRBG iVm § 193 Abs 5 zweiter Satz StPO) - beschlossene Fortsetzung der Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO fort. Mit Besc... mehr lesen...
Norm: GRBG §8
Rechtssatz: Eine Kostenentscheidung gemäß § 8 GRBG war nicht zu treffen, weil der Verteidiger in einem an den OGH gerichteten Schreiben auf Anfrage erklärt hat, in dieser Angelegenheit keine "Gebühren" zu beanspruchen. Entscheidungstexte 14 Os 24/95 Entscheidungstext OGH 04.04.1995 14 Os 24/95 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: GRBG §8
Rechtssatz: Nach dem GRBG kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe dem Beschwerdeführer tatsächlich für seine rechtsfreundliche Vertretung im Grundrechtsbeschwerdeverfahren Rechtsanwaltskosten erwachsen. Dem Bund ist daher in einem stattgebenden Erkenntnis der Beschwerdekostenersatz in der vorgesehenen Höhe (von derzeit Schilling achttausend zuzüglich Umsatzsteuer) an jeden von mehreren Beschwerdeführern auch dann aufzuerl... mehr lesen...
Norm: GRBG §8
Rechtssatz: Voller Kostenzuspruch trotz nur teilweiser Stattgebung der Grundrechtsbeschwerde. Entscheidungstexte 12 Os 42/93 Entscheidungstext OGH 22.04.1993 12 Os 42/93 14 Os 139/97 Entscheidungstext OGH 29.10.1997 14 Os 139/97 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: GRBG §8
Rechtssatz: Im Fall der Zurückweisung einer unzulässigen Beschwerde entfällt im Hinblick auf § 8 GRBG eine Entscheidung über das Begehren auf Zuerkennung der Beschwerdekosten (15 Os 13/93). Entscheidungstexte 13 Os 37/93 Entscheidungstext OGH 10.03.1993 13 Os 37/93 13 Os 51/93 Entscheidungstext OGH 24.03.19... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §7GRBG §8StPO §180 Abs1
Rechtssatz: In Stattgebung der Grundrechtsbeschwerde Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Rückverweisung zur neuerlichen Entscheidung an das OLG (unter Zuspruch von Kosten nach § 8 GRBG), wenn es an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage - hier: keine
Begründung: des dringenden Tatverdachts - für die Prüfung der Frage, ob eine Grundrechtsverletzung vorliegt, fehlt. Ent... mehr lesen...
Norm: GRBG §8
Rechtssatz: Liegen die vom Beschwerdeführer verzeichneten Kosten unter dem vom Bundesminister für Jusitz mit Verordnung vom 15.01.1993, BGBl 1993/15, festgesetzten Pauschbetrag, so können sie nur in der verzeichneten Höhe zugesprochen werden. Entscheidungstexte 12 Os 18/93 Entscheidungstext OGH 09.02.1993 12 Os 18/93 1... mehr lesen...