Norm
GRBG §2 Abs1Rechtssatz
In Stattgebung der Grundrechtsbeschwerde Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Rückverweisung zur neuerlichen Entscheidung an das OLG (unter Zuspruch von Kosten nach § 8 GRBG), wenn es an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage - hier: keine Begründung des dringenden Tatverdachts - für die Prüfung der Frage, ob eine Grundrechtsverletzung vorliegt, fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0061347Dokumentnummer
JJR_19930217_OGH0002_0130OS00018_9300000_002