Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wendet sich zunächst nicht gegen die - ohnedies im Wege eines Sachverständigengutachtens belegte - Tatbestandsmäßigkeit im Hinblick auf die ihm zur Last gelegte Übertretung des § 74 Abs.2 Z1 LMG, sondern dagegen, daß ihn insoweit ein Verschulden trifft. Damit ist er auch im Recht. Soweit ihm überhaupt ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte, käme nur fahrlässiges Verhalten in Betracht. Angesichts des Umstandes, daß die verfahrensgegenständliche Ware a... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z3 iVm § 17 Abs.2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel unter einer Aufmachung oder unter Verwendung von Bezeichnungen, die eine Eignung als diätetisches Lebensmittel dartun, vor ihrer Anmeldung beim Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Verkehr bringt. Nach § 17 Abs.1 LMG sind diätetische Lebensmittel solche von besonderer Beschaffenheit, die für besti... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z1 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der im § 77 Abs.1 Z19 angeführten Rechtsvorschrift zuwiderhandelt. § 77 Abs.1 Z19 LMG bestimmt, daß die LMKV 1973 so lange als Bundesgesetz in Kraft bleibt, bis ihren Gegenstand regelnde Verordnungen in Wirksamkeit getreten sind. Mit § 12 Abs.2 der Verordnung des BMfGSK vom 29.1.1993, BGBl. Nr. 72/1993 (im folgenden: LMKV 1993), wu... mehr lesen...
Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Erstbehörde den Berufungswerber als nach §9 VStG für die G R GesmbH Verantwortlichen schuldig erkannt, daß in der in S*********** befindlichen Filiale am 22.4.1991 nicht dafür vorgesorgt wurde, daß die dort in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilig beeinflußt werden, obwohl dies nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar war, da im Verkaufsrau... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Probe nach dem Lebensmittelgesetz am 23.7.1991 gezogen und dem Beschuldigten die Aufforderung vom 21.11.1992 zur Rechtfertigung unter Vorhalt des entsprechenden Sachverhaltes im Zusammenhang mit dem Lebensmittelrecht am 26.11.1991 zugestellt, so ist die besondere Verjährungsfrist von § 74 Abs 6 LMG 1975 gewahrt und die Einrede der Verjährung unwirksam. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 22. März 1991 eine Geldstrafe in Höhe von S 2.000,--, sowie einen Kostenbeitrag von S 200,-- und Barauslagen von S 400,--, insgesamt S 2.600,--, wegen Übertretung des §8 litf des Lebensmittelgesetzes 1975 verhängt. Der Spruch: lautet ua: "Der Beschuldigte Dr E S hat im August 1990 als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fa V K HandelsgesmbH mit dem Standort in B das kosmetische Mittel mit der Beze... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt xx hat über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 11. Oktober 1991, Zl /Gu, eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,--, sowie ein Kostenbeitrag von S 300,-- und S 350,-- als Ersatz der Barauslagen wegen Übertretung des §7 Abs1 litc des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl Nr 87/1975, verhängt. Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe als nach außen Berufener (§9 VStG) der Fa S, xx N, zu verantworten, daß laut dienstlicher Wahrnehmung von Lebensmitteli... mehr lesen...