Norm: LMG 1975 §9 Abs1 litbLMG 1975 §9 litcLMG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Hinweise auf ärztliche Empfehlungen sowie Abbildungen von Angehörigen der Heilberufe sind auch beim Inverkehrbringen kosmetischer Mittel ohne weitere Einschränkung verboten. Entscheidungstexte 4 Ob 47/89 Entscheidungstext OGH 13.06.1989 4 Ob 47/89 Veröff: WBl 1989,277 = ÖBl 1990,23 ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §5LMG 1975 §9 Abs1LMG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Die ausdrückliche Freigabe von Hinweisen im Sinne des § 9 Abs 1 lit a durch § 26 Abs 2 LMG ändert nichts daran, daß im übrigen das Verbot gesundheitsbezogener Angaben (§ 9 Abs 1 LMG) auch für kosmetische Mittel gilt. - "KosmetikV". Entscheidungstexte 4 Ob 352/86 Entscheidungstext OGH 01.07.1986 4 Ob 352/86 Veröff... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §5LMG 1975 §9 Abs1 litaLMG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Wenngleich zwar Hinweise auf die Verhütung von Krankheiten verboten, inhaltsgleiche Hinweise auf gesunderhaltende Wirkungen kosmetischer Mittel aber gestattet sind, ist es durchaus möglich, die gesunderhaltende Wirkung einer Zahnpaste auch anders als durch eine Bezugnahme auf die Verhütung von Karies zum Ausdruck zu bringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §5LMG 1975 §9 Abs1 litaLMG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Ob ein als "verhütende" (krankheitsverhütende) oder "vorbeugend" (krankheitsvorbeugend) angepriesenes Mittel diesen Effekt allein oder nur in Verbindung mit anderen Mitteln oder Maßnahmen erreichen soll, ist ohne Bedeutung, weil § 9 Abs 1 lit a LMG schon die bloße "Bezugnahme" auf eine solche Wirkung untersagt und daher jedenfalls auch die Behauptung einschließt, ein bestimmtes... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §5LMG 1975 §9LMG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Der Hinweis auf die einzelne physiologische oder pharmakologische Wirkung eines kosmetischen Mittels auf den Organismus ist - losgelöst von den Folgen, die sich daraus für den Gesundheitszustand eines Menschen ergeben - erlaubt (zB die Bezeichnungen bakterienhemmend, bleichend, adstringierend, enthaarend); eine Bezugnahme auf die Verhütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten ist jedo... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §5LMG 1975 §9LMG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Es ist nicht gestattet, Zahnpaste zur Verhütung von Krankheiten wie Karies oder Paradontose anzupreisen (Vertreib unter der Bezeichnung "Kario-med"). Entscheidungstexte 4 Ob 304/82 Entscheidungstext OGH 16.02.1982 4 Ob 304/82 Beisatz: "Kario-med" (T1) Veröff: SZ 55/15 = ÖBl 1982,39 ... mehr lesen...