Norm
LMG 1975 §5Rechtssatz
Wenngleich zwar Hinweise auf die Verhütung von Krankheiten verboten, inhaltsgleiche Hinweise auf gesunderhaltende Wirkungen kosmetischer Mittel aber gestattet sind, ist es durchaus möglich, die gesunderhaltende Wirkung einer Zahnpaste auch anders als durch eine Bezugnahme auf die Verhütung von Karies zum Ausdruck zu bringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0066240Dokumentnummer
JJR_19830920_OGH0002_0040OB00385_8300000_001