Norm: StPO §91 Abs2
Rechtssatz: Als behördenintern im Sinn des § 91 Abs 2 letzter Satz StPO sind – im Zusammenhang mit § 1 Abs 2 erster Satz StPO – (nur) solche Informationsquellen einer Behörde anzusehen, die diese ohne Inanspruchnahme Dritter nutzen kann und darf. Dies erschließt sich auch aus dem vom Gesetzgeber gewählten semantisch engeren Wortlaut „behördeninterne Informationsquellen“ anstelle der Formulierung „Informationsquellen einer Be... mehr lesen...
Norm: StPO §91 Abs2
Rechtssatz: Behördeninterne Informationsquellen iSd § 91 Abs 2 letzter Satz StPO sind alle Aufzeichnungen oder Speicherungen von Informationen, die bereits Gegenstand der Datenverarbeitung irgendeiner Behörde waren. Entscheidungstexte 14 Os 21/19y Entscheidungstext OGH 25.06.2019 14 Os 21/19y Beisatz: Keine Beschränkung auf Informationsquellen der Behörde des n... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1StPO §91 Abs2
Rechtssatz: Befugnisfehlgebrauch bei Nutzung behördeninterner Informationsquellen iSd § 91 Abs 2 letzter Satz StPO liegt dann vor, wenn von vornherein keine Anhaltspunkte für einen Sachverhalt vorliegen, der in Richtung eines Geschehens deutet, das ? als erwiesen angenommen ? (zumindest) einem Tatbestand des materiellen Strafrechts subsumierbar ist, sodass die Abklärung, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorlieg... mehr lesen...
Norm: StPO §485 Abs1 Z3StPO §261 Abs2StPO §91 Abs2
Rechtssatz: Allein die innerhalb der 3-monatigen Fallfrist des § 261 Abs 1 StPO getätigte telefonische Anforderung jenes Aktes, in welchem das Unzuständigkeitsurteil erging, ist ohne weitere Verfolgungsschritte keine wirksame Verfolgungshandlung iSd § 91 Abs 2 StPO. Entscheidungstexte 7 Bs 39/18m Entscheidungstext OLG Linz 04.04.2018 ... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z1StPO §91 Abs2
Rechtssatz: Die Möglichkeit - hier auf Antrag eines Privatbeteiligten - gegen unbekannte Täter eine Voruntersuchung einzuleiten, ist grundsätzlich zu verneinen. Entscheidungstexte 9 Os 78/68 Entscheidungstext OGH 20.12.1968 9 Os 78/68 Veröff: EvBl 1969/319 S 472 = RZ 1969,130 European Case Law Ident... mehr lesen...