Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Befugnisfehlgebrauch bei Nutzung behördeninterner Informationsquellen iSd § 91 Abs 2 letzter Satz StPO liegt dann vor, wenn von vornherein keine Anhaltspunkte für einen Sachverhalt vorliegen, der in Richtung eines Geschehens deutet, das ? als erwiesen angenommen ? (zumindest) einem Tatbestand des materiellen Strafrechts subsumierbar ist, sodass die Abklärung, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt, nicht in Betracht kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132640Im RIS seit
18.07.2019Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019