Norm: StPO §89 Abs2bStPO §353 Z2StPO §357 Abs2DSt §77 Abs1DSt §77 Abs3
Rechtssatz: Das Wiederaufnahmeverfahren ist auf Grundlage und im Rahmen des jeweiligen Wiederaufnahmeantrags amtswegig zu führen. Dies bedeutet, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Verfahrensgegenstand festgelegt wird, dessen Rahmen auch im Beschwerdeverfahren nicht überschritten werden darf. Entscheidungstexte 21 Ds 1... mehr lesen...
Norm: StPO §89 Abs2b Satz3
Rechtssatz: Die amtswegige Wahrnehmung des Beschwerdegerichts nach § 89 Abs 2b dritter Satz letzter Satzteil StPO ist auf den angefochtenen Beschluss beschränkt. Entscheidungstexte 15 Os 123/13x Entscheidungstext OGH 23.04.2014 15 Os 123/13x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129435... mehr lesen...
Norm: MedienG §41 Abs5StPO §89 Abs2b Satz3StPO §390 Abs1StPO §485 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein in einem verfahrensbeendenden Beschluss (nach § 485 Abs 1 Z 3 StPO, hier: iVm § 41 Abs 5 MedienG) enthaltener Kostenausspruch oder dessen Unterlassung kann im Beschwerdeverfahren grundsätzlich Gegenstand amtswegiger Wahrnehmung zum Vorteil des Beschuldigten nach § 89 Abs 2b dritter Satz letzter Satzteil StPO sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §89 Abs2b
Rechtssatz: Unter einer Entscheidung „in der Sache“ ist ? als Gegenstück zur Kassation und Rückverweisung an das Erstgericht ? zu verstehen, dass der Prozessgegenstand durch das Rechtsmittelgericht inhaltlich endgültig (bestätigend oder reformatorisch) erledigt wird. „Sache“ und damit Gegenstand der Beschwerdeentscheidung ist der gesamte (ursprünglich dem Erstgericht obliegende) Prüfungsgegenstand, in antragsabhängigen Fäll... mehr lesen...
Norm: RStDG §139 Abs2StPO §89 Abs2bStPO §464
Rechtssatz: Da in
Betreff: von Berufungen nach der StPO (mit Ausnahme jener wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe [§ 464 Z 1 StPO]) keine Begründungsobliegenheit, vielmehr nur eine Obliegenheit gilt, den Berufungspunkt zu bezeichnen, für die Berufung gegen Disziplinarerkenntnisse aber neben dieser (§ 139 Abs 1 RStDG) auch die Obliegenheit gilt, „die Umstände, durch die“ der Berufungspunkt „begründet w... mehr lesen...