Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStPO §84 Abs1StPO §90
Leitsatz: Hinreichende Klärung der maßgeblichen Vorfälle nicht möglich; kein
Nachweis für die vom Beschwerdeführer behaupteten Mißhandlungen -
Fehlen eines geeigneten Beschwerdegegenstandes
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof bracht... mehr lesen...
Begründung: 1.1. P H begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 (Abs1) B-VG an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, daß er am 11. Februar 1988 in Wien von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien (nach seiner (nicht angefochtenen) Festnahme) mit einem Stock geschlagen (und am Körper beschädigt), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im verfassungsgesetzlich gewährleisteten... mehr lesen...