Gründe: Aus den Akten 3 a E Vr 9907/81 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, sowie 4 Vr 490/69 und 3 Vr 1069/70 des Jugendgerichtshofes Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Laut dem von der Staatsanwaltschaft am 9. April 1976 beim Einzelrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien zu AZ 24 b Vr 2382/76 eingebrachten Strafantrag (ON 6 a betreffenden Akten) wird dem am 28. Februar 1954 geborenen, damals beschäftigungslos gewesenen Oswald A zur Last gelegt, das Vergehen des ... mehr lesen...
Norm: StPO §8 Abs3StPO §13 Abs2
Rechtssatz: Treffen die Voraussetzungen des § 39 StGB zwar auf einen (früher begangenen) einfachen Diebstahl, nicht jedoch (infolge Rückfallsverjährung: § 39 Abs 2 StGB) auf einen (später verübten) Einbruchsdiebstahl zu, so findet ein Übergang der Zuständigkeit vom Einzelrichter auf das Schöffengericht aus dem Grunde des § 39 StGB nicht statt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 24.November 1955 geborene Reinhard A wurde vorerst mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Jugendschöffengericht vom 4.Mai 1972, GZ. 14 Vr 379/72-12, des am 28. August 1971 begangenen Verbrechens des Diebstahls nach den §§ 171, 173 StG. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe (sechs Wochen strenger Arrest) verurteilt, die er nach dem am 20.August 1976 beschlossenen Widerruf der zunächst gewährten bedingten Nachsicht bis 15.März 1977 verb... mehr lesen...
Norm: StGB §39StPO nF §8 Abs3
Rechtssatz: Für die Frage der sachlichen Zuständigkeit ist § 39 StGB zufolge der besonderen Bestimmung des § 8 Abs 3 StPO von Bedeutung. Entscheidungstexte 13 Os 64/75 Entscheidungstext OGH 29.07.1975 13 Os 64/75 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1975/268 S 609 = SSt 46/40 = JBl 1976,269 = RZ 1975/94 S 203 (Nowakowski, Eine Entscheidungsbesprechung, 192... mehr lesen...