Norm: StPO §2 Abs1StPO §4 Abs1 zweiter SatzStPO §5 Abs1StPO §71 Abs1 erster SatzStPO §74 Abs1 erster SatzStPO §101 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Im Rahmen ihrer Aufgaben sind Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist (§ 71 Abs 1 erster Satz StPO), in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Winfried R***** im zweiten Rechtsgang - zusätzlich zu einem bereits in Teilrechtskraft erwachsenen Schuldspruch wegen (richtig:) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 302 Abs 1, 15 StGB (vgl 13 Os 17/07k, ÖJZ-LS 2007/65, 704) - des Vergehens der versuchten Verletzung des Amtsgeheimnisses nach §§ 15, 310 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er als mit der Leitung der Ge... mehr lesen...
Gründe: In der bezeichneten Strafsache beantragt der Beschuldigte Alfred P***** die Strafsache „an einen unbefangenen Gerichtshof II. Instanz außerhalb des Einflussbereiches des Präsidenten Dr. Alois J***** und der Leiteten OStA Dr. Ulrike A***** zu delegieren". Diesen Delegierungsantrag begründet er damit, dass alle Richter des Sprengels des Oberlandesgerichtes Linz „in der Einflusssphäre des Präsidenten des OLG Linz" stünden und daher die Gefahr besonders groß ist, dass weitere E... mehr lesen...
Gründe: Bereits in der Rechtsmittelanmeldung stellte der Angeklagte den Antrag, ein anderes als das Oberlandesgericht Graz mit der Durchführung des Berufungsverfahrens zu betrauen, weil der Berufungswerber als Rechtspfleger beim Bezirksgericht Klagenfurt im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Graz tätig war und daher die völlige Unbefangenheit der in dieser Rechtssache in Frage kommenden Richter des Oberlandesgerichtes nicht mehr gegeben sei. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Norm: StPO §74 Abs1
Rechtssatz: Gesetzwidriges Unterlassen einer meritorischen Entscheidung über die Befangenheitsanzeige eines Richters. Entscheidungstexte 11 Os 38/94 Entscheidungstext OGH 07.06.1994 11 Os 38/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0097165 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Gründe: Dr.Friedrich Wilhelm K*** brachte noch vor Zustellung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes vom 29.Juni 1989, GZ 11 Ns 11/89-6, mit welchem seine im Disziplinarverfahren AZ Ds 6/88 dieses Gerichtes abgegebene Erklärung, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger abzulehnen, für nicht gerechtfertigt erkannt wurde, eine "Ergänzung" seines jener Entscheidung zugrundeliegenden "Antrages" vom 22.Mai 1989 ein (ON 1), der - wie nunmehr in einer "Mitteilung" v... mehr lesen...
Norm: StPO §72StPO §74 Abs1
Rechtssatz: Keine Ablehnung eines Gerichtshof zweiter Instanz, wenn nur persönliche
Gründe: geltend gemacht werden (hier: Bekanntschaft mit einem Richter) und sich nur einige Mitglieder des OLG für befangen erklärten. Entscheidungstexte 12 Ns 6/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 12 Ns 6/77 13 Ns 15/82 ... mehr lesen...
Norm: RDG §115 Abs2StPO §74 Abs1
Rechtssatz: § 74 Abs 1 StPO wurde hinsichtlich des OGH durch § 5 Abs 1 des Gesetz RGBl 1907/41 beseitigt. Daher entscheidet nicht der Präsident des OGH, sondern der OGH in seiner Zusammensetzung von fünf Richtern über Ablehnungen und Befangenheitsanzeigen von Mitgliedern des OGH. Entscheidungstexte 4 N 501/67 Entscheidungstext OGH 27.01.1967 4 N ... mehr lesen...