Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer war im Zeitraum zwischen 27. Oktober 1976 bis 17. Mai 1990 in die Liste der Rechtsanwälte, die gemäß den §§5 und 28 RAO vom jeweiligen Ausschuß der einzelnen Rechtsanwaltskammern geführt wird, eingetragen. 2. Mit Eingabe vom 2. Jänner 1998 beantragte er beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien die Aufnahme in die vom Präsidenten dieses Gerichtes geführte Liste der Verteidiger und Verteidigerinnen. Diesem Antrag wurde ... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art83 Abs2EGVG ArtIIStPO §6StPO §39 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Zurückweisung der Berufung gegen die Verweigerung der Aufnahme
des Beschwerdeführers in die Verteidigerliste als verspätet;
Anwendbarkeit der Bestimmung der StPO über die Nichteinrechnung des
Postenlaufes in die in diesem Gesetz bestimmten Fristen auch... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Individualantrag vom 29.2.2000 begehrt der im WEB-Prozeß erstinstanzlich verurteilte Antragsteller die Aufhebung folgender Wortfolgen: " ... Die im ersten Satz des §285 Abs1 StPO vorkommende Wortfolge 'binnen vier Wochen' und im Zusammenhang 'binnen vier Wochen nach der Zustellung' sowie den ersten Satz des §6 Abs1 StPO 'die in diesem Gesetz bestimmten Fristen können, wenn das Gegenteil nicht ausdrücklich verfügt ist, nicht verlängert werden'; ... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs7 dritter SatzStPO §6StPO §285 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung bestimmter
Wortfolgen in §6 und §285 StPO nach teilweise aufhebendem Erkenntnis
des VfGH
Rechtssatz: Die im Hinblick auf §6 StPO vorgetragenen Bedenken stimmen im wesentlichen mit jenen überein, über di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den obj... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12StGB §28DSt 1872 §29DSt 1872 §2aVStG §31
Leitsatz: Schuldspruch wegen Berufspflichtenverletzung
und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch
leichtfertige Erstattung von Anzeigen; ausreichende Konkretisierung
der Anschuldigungen - keine Entscheidung der Disziplinarbehörde
ohne ... mehr lesen...