Aus der vorliegenden Beschwerde, ihren zahlreichen Beilagen und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) je vom 14. Jänner 2002 wurden zwei gegen den Beschwerdeführer als handelsrechtlichen Geschäftsführer der V GmbH anhängige Verwaltungsstrafverfahren (jeweils wegen Verwaltungsübertretungen nach § 137 Abs. 3 Z. 10 WRG 1959) gemäß § 30 Abs. 2 VStG ausgesetzt. Der Beschwerdeführer erhob geg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;StPO 1975 §56;VStG §30 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/07/0049 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0095 E 26. März 1993 RS 1 Stammrechtssatz Wenn ein Berufungsverfahren anhängig ist, hat auch die Berufungsbehörde nach § 3... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratsabteilung 4/7 - vom 24. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als Geschäftsführerin der N-Gesellschaft m.b.H. unterlassen, die Vergnügungssteuer für einen näher bezeichneten Spielapparat "für die Monate Juni bis Oktober 1990 rechtzeitig mit dem richtigen Steuersatz von 14.000 S einzubekennen und zu entrichten". Die Beschwerdeführerin habe dadurch "die Vergnügungssteuer für Juni bis Oktober 19... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratsabteilung 4/7 - vom 24. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es unterlassen, die Vergnügungssteuer für einen näher bezeichneten Spielapparat "für die Monate Juni und Juli 1990 rechtzeitig einzubekennen und zu entrichten". Die Beschwerdeführerin habe dadurch "die Vergnügungssteuer für Juni und Juli 1990 in der Zeit vom 28. August 1990 bis 10. Dezember 1990 mit dem Betrag von 6.000,-- S verkürzt"... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;StPO 1975 §56;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1 idF 1990/044 1990/073;VStG §30 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinn erledigt:
am 26.3.1993 92/17/0088, 92/17/0089, 92/17/0090, 92/17/0091,
92/17/0092, 92/17/0093, 92/17/0094 ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Videoabgabe WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;StPO 1975 §56;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1 idF 1990/044 1990/073;VergnügungssteuerGNov Wr 1990/044 Art16 Z2;VergnügungssteuerGNov Wr 1990/044 Art19;VergnügungssteuerGNov Wr 1990/073 Art17;VStG §30 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3; Beachte Nach... mehr lesen...