Gründe: Beim Landesgericht Salzburg wurde zum AZ 27 Ur 73/07x ein Strafverfahren zunächst gegen unbekannte Täter geführt. In diesem Verfahren wurden nach dem Einlangen weiterer Erhebungsergebnisse (ON 3) seitens der Staatsanwaltschaft Salzburg gerichtliche Vorerhebungen gegen die Beschuldigten Dejan B*****, Pedro R*****, Hugo Be***** und Thorsten W***** beantragt. Dieses Verfahren wurde mit Beschluss vom 22. Juni 2007 an das Landesgericht St. Pölten zur Einbeziehung in das dort geg... mehr lesen...
Norm: StPO §56 Abs2StPO §58
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob im Sinn des § 58 StPO das andere Gericht "abgesehen vom Zusammentreffen mit anderen Strafsachen, zuständig wäre", kommt eine sinngemäße Anwendung des § 56 Abs 2 StPO nicht in Betracht. Entscheidungstexte 15 Nds 56/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 15 Nds 56/95 European ... mehr lesen...
Norm: StPO §51StPO §56 Abs2
Rechtssatz: Fällt von mehreren Taten sowohl derselben als auch verschiedener Art eine für sich allein bereits in die Zuständigkeit des Gerichtshofs, so gibt diese gemäß § 56 Abs 2 StPO den Ausschlag, mag auch ein Bezirksgericht im Rahmen seiner Vorerhebungen die erste Untersuchungshandlung gesetzt haben. Entscheidungstexte 14 Nds 115/92 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StPO §56 Abs2
Rechtssatz: Für die auf Grund der §§ 51 Abs 2 und 56 Abs 1 StPO gegebene Zuständigkeit ist das Zusammentreffen mit einer Straftat ohne Bedeutung, die zwar zunächst im Sinne des § 56 Abs 2 StPO die Zuständigkeit eines Gerichtes höherer Ordnung zu begründen schien, sich aber nach dem späteren Stand des Strafverfahrens nicht mehr als solche ansehen läßt. Entscheidungstexte 9 N... mehr lesen...
Norm: StPO §56 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, daß es sich bei der dem Inländer zur Last gelegten strafbaren Handlung an sich um die Übertretung des Betruges handelt und daß wegen Übertretungen, die im Ausland begangen worden sind, eine Einlieferung eines österreichischen Staatsangehörigen aus dem Ausland nach Österreich nicht stattfindet, hindert die Einlieferung zugleich mit einer solchen wegen §§ 197, 200 StG infolge des Zusammenrechnungsprinz... mehr lesen...
Norm: StPO §51StPO §56 Abs2
Rechtssatz: Ein Zuvorkommen stellt nur die tatsächliche Vornahme einer Untersuchungshandlung dar. Es genügt nicht, dass sich bei dem betreffenden Gericht zuerst eine gesetzliche Veranlassung zur Vornahme einer Untersuchungshandlung ergeben hat; ebensowenig vermag ein auf vorläufige Erhebungen gerichteter Antrag der Staatsanwaltschaft ein Zuvorkommen zu begründen, da es nicht auf eine Prävention der Staatsanwaltschaft... mehr lesen...