RS OGH 1960/9/27 8Nds435/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1960
beobachten
merken

Norm

StPO §56 Abs2

Rechtssatz

Der Umstand, daß es sich bei der dem Inländer zur Last gelegten strafbaren Handlung an sich um die Übertretung des Betruges handelt und daß wegen Übertretungen, die im Ausland begangen worden sind, eine Einlieferung eines österreichischen Staatsangehörigen aus dem Ausland nach Österreich nicht stattfindet, hindert die Einlieferung zugleich mit einer solchen wegen §§ 197, 200 StG infolge des Zusammenrechnungsprinzips nicht. Das Verfahren wegen § 461/197 StG ist daher gemäß § 56 Abs 2 StPO in das Einlieferungsverfahren wegen §§ 197, 200 StG einzubeziehen.

Entscheidungstexte

  • 8 Nds 435/60
    Entscheidungstext OGH 27.09.1960 8 Nds 435/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0096921

Dokumentnummer

JJR_19600927_OGH0002_008NDS00435_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten